Hallo...
Ich habe gerade eine Denkblockade...
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt, gegen den Widerspruch eingelegt wurde.
Nachdem im streitigen Verfahren Termin anberaumt wurde, hat der Gegner den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückgenommen, der Termin wurde aufgehoben...
Muß ich jetzt nicht beim Mahngericht den VB beantragen?
Und wie komme ich an die Kosten, die ja vom Gegner zu zahlen sind?
Ich habe beim Mahngericht angerufen, weil ich den blauen VB-Antrag nicht mehr habe und dort wurde mir gesagt, das Prozeßgericht müsse den VB erlassen?? Jetzt bin ich etwas ratlos...
MB - Widerspruch - streitiges Verfahren - Rücknahme Widerspr
- Liesel
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VB-Antrag mußt du beim Prozeßgericht stellen.
Wurde schon eine Kostenentscheidung im streitigen Verfahren getroffen? Wenn ja, über weitere Kosten KfA beantragen.
Wurde schon eine Kostenentscheidung im streitigen Verfahren getroffen? Wenn ja, über weitere Kosten KfA beantragen.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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