ZV eines Bruttogehalts

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Ilona
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#1

21.05.2007, 09:03

Hallo Leute!

Ich hätte eine Frage bezüglich Zwangsvollstreckung eines Bruttogehalts:

Ich habe ein Urteil des Arbeitsgericht mit dem Tenor, dass noch ein Arbeitsentgelt von xxx € brutto zu zahlen ist.
Wie schreibe ich das in den ZV-Auftrag? Kann ich den Bruttobetrag reinschreiben? Oder muss ich das Netto ausrechnen? Kann man das überhaupt mit einem ganz normalen ZV-Autrag vollstrecken?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
Grüße
StineP

#2

21.05.2007, 09:28

Du vollstreckst den Bruttobetrag. Der Arbeitgeber muss ja zusammen mit der Arbeitsentgeltzahlung auch ne Brutto-Netto-Abrechnung fertigen, wonach dann euer Mandant lediglich den Nettobetrag ausgezahlt bekommt.
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schneeflocke
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#3

21.05.2007, 09:31

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Curry
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#4

21.05.2007, 09:35

Ich stimme Stine zu!

Ach, Schneeflocke, den Beitrag habe ich eben ewig gesucht, du warst da wohl schneller...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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schneeflocke
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#5

21.05.2007, 09:38

Ich sag immer:

Ich muß nicht immer alles wissen, ich muß nur wissen, wo es geschrieben steht. :lol:

Aber dafür kannst Du bestimmt schneller laufen als ich. :?
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Ilona
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#6

21.05.2007, 10:11

Mei, ihr seid ja super!
Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten.
Habt mir sehr geholfen.

Bis demnächst mal wieder
Grüße :D
GV Alt
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#7

25.05.2007, 00:57

ZU "guck mal hier" http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5896&highlight=

Hier wird aber auch viel Unsinn geschrieben!

Nur zur Klarstellung:

Der GV macht keine Brutto/Netto-Abrechnung. Wie sollte er auch? (St.-Klasse, Kinder, Soz.-Abgaben usw. sind ihm nicht bekannt).

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Der GV vollstreckt den Brutto-Betrag und zahlt diesen an den Gläubiger aus. Gleichzeitig teilt er den eingezogenen Brutto-Betrag dem FiAmt und der Soz.-Kasse mit. Der Gläubiger erhält dann eine "Nachforderung" vom FiAmt und der Soz.-Kasse wg. der "offenen Steuern / Soz.-Abgaben".

2) Der Schuldner = Arbeitgeber legt dem GV eine Brutto/Netto Abrechnung vor, aus der sich der effektive Netto-Betrag ergibt und vollstreckt lediglich den Netto-Betrag. Der GV hat dann lediglich darauf zu achten, daß die Abführung der Abgaben (LoSteuer - Soz.-Abgaben) tatsächlich erfolgt ist.

So einfach ist das ! :nacht
Andreas

#8

25.05.2007, 09:19

GV Alt hat geschrieben:Der GV vollstreckt den Brutto-Betrag und zahlt diesen an den Gläubiger aus. Gleichzeitig teilt er den eingezogenen Brutto-Betrag dem FiAmt und der Soz.-Kasse mit. Der Gläubiger erhält dann eine "Nachforderung" vom FiAmt und der Soz.-Kasse wg. der "offenen Steuern / Soz.-Abgaben".
Na, das wollte ich doch schon immer mal wissen, wie das praktisch nach der ZV läuft :daumen

:thx für diese Info, GV Alt !

Bedeutet also praktisch, daß der Gl. automatisch aufgrund der Meldungen des GV von F-Amt und Krankenkasse kontaktiert wird und einen Nacherhebungsbescheid bekommt ? Und das ist bundesweit so ?
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schneeflocke
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#9

25.05.2007, 14:37

@ GV Alt

also lag ich mit meiner Arbeitsweise, den Nettobetrag geltend zu machen in einer ZV nicht so wirklich falsch. Oder?

Denn so hat man es mir mal vor 100 Jahren erklärt.

Ich gebe zu, dass ich mir leider nur sehr wenige Gedanken darüber gemacht habe, was dann der GV noch an Arbeit zu leisten hat, nachdem ich den Antrag rausgegeben habe.

Vielleicht würde vieles besser laufen, wenn ich mehr Wissen darüber hätte, wie ein GV tatsächlich arbeitet.
Andreas

#10

25.05.2007, 15:11

Schneeflocke, du solltest ein Brutto-Urteil auch brutto vollstrecken, es sei denn, du weißt ganz sicher, daß die Lohnsteuer + Sozialversicherungsbeiträge gezahlt sind. Sonst bleibt doch der Mandant drauf sitzen.

Was die Arbeitsweise der GV angeht :

GVGA - da steht schon einiges drin, wenn du mal viel Zeit zum Lesen hast :wink:
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