Vorsteuerabzug ankreuzen bei MB/VB wegen eigener Gebühren?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Danni40
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 49
Registriert: 17.08.2011, 11:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

16.01.2013, 17:39

Hallo und einen wunderschönen Nachmittag für Euch. :wink2

Ich habe hier einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen und habe dort u.a. das Kästchen "Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug" berechtigt. Ich habe unsere Gebühren gegen den Mandanten geltend gemacht. Muss ich dieses Kästchen nun ankreuzen??? Der Rechtsanwalt muss USt. doch an Finanzamt zahlen, also muss Mandant die MwSt. an den RA zahlen, oder?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe

LG Danni :thx
Benutzeravatar
Katie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 300
Registriert: 04.07.2007, 08:54
Beruf: Bürovorsteherin
Wohnort: im schönen Hessen

#2

17.01.2013, 07:26

Hi,
die Erklärung zum Vorsteuerabzug, die Du abgeben musst, betrifft lediglich die RA-Gebühren für das Mahnverfahren. Und der RA darf in eigenen Sachen auf diese Gebühren vom Gegner keine MwSt. verlangen, also musst Du das Kästchen freilassen, weil Dein Chef ja vorsteuerabzugsberechtigt ist (ich frag mich gerade, wo die Erklärung beim VB-Antrag ist, normalerweise muss das beim MB-Antrag gemacht werden-Schreibfehler?).
Dass im Mahnverfahren keine MwSt. geltend gemacht werden darf, gilt im übrigen auch, wenn Ihr z.B. eine Firma vertretet, die ebenfalls USt. zahlen muss. Wenn der Antragsteller diese nämlich als Vorsteuer absetzen kann, muss der Gegner sie nicht erstatten.

Viele Grüße
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
Bild
Danni40
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 49
Registriert: 17.08.2011, 11:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

21.01.2013, 15:19

Vielen Dank - es war übrigens wirklich der VB-Antrag - ziemlich weit unten unter Ziffer 15 / rechte Seite ein kleines Kästchen..

:thx
Benutzeravatar
Dany1981
die dunkle Fee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 11547
Registriert: 02.02.2012, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niederbayern an der A92

#4

21.01.2013, 15:50

Ich hab vorhin auch nen MB gegen eigenen Mandanten gemacht. War dann total verwirrt, weil ich dachte ich muss eins von beiden ankreuzen, daweil doch ned. :oops:
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Antworten