Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren

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Sugar86
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#1

11.05.2007, 09:23

Hi.

wie finde ich den Stichtag raus, zu dem die Forderung angemeldet werden muss? Ist das der Tag an dem das Verfahren eröffnet wurde?

Vielen Dank für eure Antworten...
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charly03
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#3

11.05.2007, 09:28

Mit Datum des Tages der Verfahrenseröffnung wird eigentlich ein Beschluss gefertigt - so hab ich es in Erinnerung -. Darin ist dann das Datum festgesetzt, bis wann die Forderung beim InsoVerw angemeldet werden muss.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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Sunny
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#4

11.05.2007, 09:31

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder ein Tag vor Inso-Eröffnung oder bis genau zu dem Tag, an den das Inso-Vefahren eröffnet wurde. ;-)
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charly03
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#6

11.05.2007, 09:33

Hmm.. Dann lag ich wohl grad ein wenig daneben. :sorry
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Sugar86
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#7

11.05.2007, 09:37

Vielen Dank.....
StineP

#8

11.05.2007, 09:43

Also Zinsen dürfen logischerweise nur bis zu dem Tag vor der Eröffnung berechnet werden. Also bis zum Stichtag.
Heidi
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#9

11.05.2007, 09:56

Im Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahren steht drin, bis wann die Forderungen beim Treuhänder anzumelden sind. Zinsen sind nur bis zur Eröffnung des Verfahrens zu berechnen.

Forderungen können auch noch nachträglich angemeldet werden, solang das Verfahren nicht aufgehoben ist. Dann fallen aber Gerichtskosten an von 15,-- € an. Also lohnt sich nur, wenn die Forderung hoch ist und man eine Chance sieht, dass es zu einer Ausschüttung kommt.

Gruß Heidi
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charly03
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#10

11.05.2007, 09:56

Da stimm ich zu, Zinsen und Kosten nur bis zur Eröffnung, aber ich bin eigentlich immer noch der Meinung, dass der Termin zur Anmeldung meist ein anderer ist.
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