Seite 1 von 2

Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 15.11.2012, 15:47
von Renosab
hallo

ich war auf einem Seminar und dort sprach der Referent davon bei einer
GmbH & Co. KG das Kreuzchen bei Gesamtschuldner zu machen, da wir sodann 2 Titel erhalten

nun bin ich verwirrt :roll:

die GmbH & co. KG ist doch eine Schuldnerin

Was meint ihr dazu?

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 15.11.2012, 16:33
von Tanja Igel
Du hast in diesen Fällen 2 Schuldner, nämlich die GmbH & Co. KG und die GmbH als persönlich Haftende Gesellschafterin.

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 05.08.2014, 15:07
von Baptistine
Hallöchen Zusammen!

Frisch aus dem Urlaub erwarten einen Meterhohe Aktenberge :motz :D
Rufe mal dieses alte Thema auf, um kein neues zu erstellen.

Ich soll einen MB gegen eine GmbH & Co. KG machen. Wir machen das im System über Advoware.
Da ich, wie ich gelesen habe, die GmbH & Co. KG und die GmbH als Gesamtschuldner kennzeichnen soll wollte ich fragen, ob ihr dann beide als Antragsgegner anlegt? Wenn ich die GmbH als gesetzlichen Vertreter der GmbH & Co. KG anlege, wird diese als "Komplementär" angezeigt. Aber ob das richtig ist?

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 05.08.2014, 17:42
von Anahid
Der Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter. :wink: http://de.wikipedia.org/wiki/Komplement ... aftsrecht)

Und ja, Du legst dann beide als Schuldner an. Genau wie Du bei einer GbR die GbR und die jeweiligen Gesellschafter als Schuldner anlegst.

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 06.08.2014, 10:48
von Baptistine
Okay danke Anahid :-)

Nur dann muss ich doch auch die jeweiligen Gesetzlichen verteter angeben, oder versteht das Mahngericht dann was ich meine, wenn GmbH und GmbH & Co. KG als Schuldner eingetragen sind. Ich könnte ansonsten bei der GmbH noch den Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter anlegen.

Also ungefähr so:
Antragsgegner: GmbH & Co. KG
Antragsgegner 2: GmbH
- gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer

oder ich mache es so:
Antragsgegner: GmbH & Co. KG
- gesetzlicher Vertreter: Komplementär GmbH

Antragsgegner2: GmbH
- gesetzlicher Vertreter: Geschäfsführer


Dann hätte ich eigentlich alles bei der 2. Variante^^

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 06.08.2014, 11:16
von Anahid
Variante 2 ist auch die richtige :wink:

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 06.08.2014, 11:28
von Baptistine
Ich danke dir!!! :wink1

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 21.09.2022, 23:13
von Maija
Hallo zusammen,

ich hab jetzt so einiges gelesen und bin jetzt verwirrt.

Ich muss einen Mahnbescheid gegen eine GmbH & Co. KG machen. Ich hab von Euch gelesen, dass man wohl 2 Schuldner hat, einmal die GmbH & Co. KG und einmal die GmbH. Wie geb ich denn das im Mahnbescheid richtig an? Laut der Ausfüllhilfe schreibt man in Spalte 3 die GmbH & Co. KG ein, in Spalte 1 die GmbH und in Zeile 27 den GF der GmbH unter Verweis aus Spalte 1. Ist das dann so überhaupt richtig? Oder muss ich in Spalte 3 die GmbH & Co. KG eintragen, und als deren gesetzl. Vertreter die GmbH unter gesetzl. Vertreter in Zeile 27 und darüber hinaus die GmbH in Zeile 1 und den GF als gesetzlichen Vertreter in Zeile 27 rechts.

Und muss ich Gesamtschuldner ankreuzen oder nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 22.09.2022, 09:46
von icerose
Machst du den MB über RAM oder direkt online? Von den Spalten, die du erwähnst, kenne ich keine. Auch die Zeilennummern hat wohl niemand im Kopf.

So muss es dann im Ergebnis aussehen:
Antragsgegner 1: GmbH & Co. KG
ges. Vertreter: GmbH
Antragsgegner 2: GmbH
ges. Vertreter: GF

und ja, beide Antragsgegner sind Gesamtschuldner

Re: Mahnbescheid GmbH & Co. KG = Gesamtschuldner

Verfasst: 26.09.2022, 22:01
von Maija
Vielen Dank icerose, sorry für die späte Antwort, war krank.

Ich mach den MB direkt über RAM. Dann muss ich also 2 Schuldner anlegen, einmal die GmbH & Co. KG, gvd. GmbH und einmal die GmbH, gvd. GF, wenn ich das richtig verstanden habe.

Und das macht man deshalb, sollte man von der KG nix holen können, dass man gegen die GmbH vorgehen kann???