Hey Leute, meine Chefin hat ein Muster für einen Vollstreckungsauftrag gespeichert, bei dem die Überschrift lautet:
Pfändungsauftrag
(kombinierter Sachpfändungsauftrag mit Anschluss - OV)
Sollte das nicht EV heißen?
Muster Vollstreckungsauftrag
Hey,
bei uns sieht die Überschrift so aus:
1. Zustellungsauftrag
2. Vollstreckungsauftrag
3. Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 807, 900 ZPO
bei uns sieht die Überschrift so aus:
1. Zustellungsauftrag
2. Vollstreckungsauftrag
3. Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 807, 900 ZPO
Liebe Grüße :pcwink
- Monte
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Auch wenn euer Problem schon behoben ist: OV könnte auch einfach die Abkürzung für veraltete Form der EV sein, nämlich Offenbarungseid,. Heute hat man dem Kind nur nen anderen Namen gegeben und schimpft das Ding EV, sprich eidesstattliche Versicherung.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!