Muster Vollstreckungsauftrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#1

11.05.2007, 08:15

Hey Leute, meine Chefin hat ein Muster für einen Vollstreckungsauftrag gespeichert, bei dem die Überschrift lautet:

Pfändungsauftrag
(kombinierter Sachpfändungsauftrag mit Anschluss - OV)

Sollte das nicht EV heißen?
joy1980
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#2

11.05.2007, 08:17

Hey,

bei uns sieht die Überschrift so aus:

1. Zustellungsauftrag
2. Vollstreckungsauftrag
3. Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 807, 900 ZPO
Liebe Grüße :pcwink
Gast

#4

11.05.2007, 08:20

Ich mein doch nur ob das OV ne Bedeutung hat oder einfach nur ein Tippfehler ist
Suse
Kennt alle Akten auswendig
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#5

11.05.2007, 08:35

Ich würde sagen, dass es sich um einen Tippfehler handelt
LG, Ela
Janin

#6

11.05.2007, 08:52

Dieser Meinung bin ich auch.
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Sunny
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#7

11.05.2007, 08:54

Ich würd auch sagen das es sich da um nen Tippfehler handelt.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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charly03
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#8

11.05.2007, 09:00

:zustimm Kann mir auch nichts anderes vorstellen.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Gast

#9

11.05.2007, 09:31

Ok, hab ich mir auch gedacht, wollte nur auf Nummer Sicher gehen. Merci euch
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Monte
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#10

11.05.2007, 16:13

Auch wenn euer Problem schon behoben ist: OV könnte auch einfach die Abkürzung für veraltete Form der EV sein, nämlich Offenbarungseid,. Heute hat man dem Kind nur nen anderen Namen gegeben und schimpft das Ding EV, sprich eidesstattliche Versicherung. :wink2
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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