Guten Morgen,
Wir machen eine eigene Forderung gegen den ehemaligen Mandanten geltend.
Vertreten haben wir das Kind "Max Mustermann", gesetzlich vertreten durch die Mutter "Minna Mustermann".
Nun soll MB gefertigt werden.
Den mache ich doch gegen Max, gesetzlich vertreten durch Mutter Minna Mustermann.
Und mit der ZV muss ich dann warten, bis Max 18 ist?
Danke!
Mahnbescheid, Gegner minderjährig
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Mahnbescheid wie angegeben ist richtig.
Ein Mahnbescheid muss dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen zugestellt werden um die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zu schaffen.
Mit der ZV musst Du nicht warten, bis der Schuldner 18 ist.
ZV-Auftrag gegen Max, vertreten durch Mutter Minna.
Ein Mahnbescheid muss dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen zugestellt werden um die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zu schaffen.
Mit der ZV musst Du nicht warten, bis der Schuldner 18 ist.
ZV-Auftrag gegen Max, vertreten durch Mutter Minna.
ich häng mich hier mal kurz an.
Wir haben auch eine Forderung gegen ein minderjähriges Kind. Leider haben wir die Vornamen der Eltern nicht. Den braucht man im MB aber zwingend - oder lieg ich jetzt falsch?
Wir haben auch eine Forderung gegen ein minderjähriges Kind. Leider haben wir die Vornamen der Eltern nicht. Den braucht man im MB aber zwingend - oder lieg ich jetzt falsch?
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Hallo,
ich soll einen MB für eine sprachtherapeutische Praxis machen, Kind minderjährig nehme ich dann beide Eltern als Antragsgegner? oder sollte ich bei der Mdt nachfragen, wer den Vertrag unterschrieben hat. Ich weiß auch nicht, ob es einen Vertrag.Meine Vorgängerin hat immer (leider gab es da immer nur ein Elternteil) immer nur den einen Elternteil als Antragsgegner genommen, nie als gesetzlich = bisher auch so gut gelaufen.
Vielen Dank
ich soll einen MB für eine sprachtherapeutische Praxis machen, Kind minderjährig nehme ich dann beide Eltern als Antragsgegner? oder sollte ich bei der Mdt nachfragen, wer den Vertrag unterschrieben hat. Ich weiß auch nicht, ob es einen Vertrag.Meine Vorgängerin hat immer (leider gab es da immer nur ein Elternteil) immer nur den einen Elternteil als Antragsgegner genommen, nie als gesetzlich = bisher auch so gut gelaufen.
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- Anahid
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Was spricht dagegen beide zu nehmen? Wenn die Familie noch zusammenlebt ist von einem gemeinsamen Sorgerecht auszugehen. So hast Du dann wenigstens 2 Schuldner und nicht nur einen, solange das Kind nicht volljährig ist.
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ich habe hier auch ein Problem :/ ich sollte einen MB gegen einen minderjährigen Mandanten vertr.d.d. Mutter machen, die Mutter hat auch die Vollmacht unterschrieben. Problem: Mdt ist nun volljährig. Kann ich MB gegen 2 Antragsgegner machen, da Sie die Vollmacht auch unterschrieben hat? Oder nur gegen den Sohnemann? wäre schade, der hat nämlich nichts. LG
- Anahid
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Wenn Mandant das Kind war und nicht die Mutter, dann hast Du auch keine Möglichkeit, wenn der jetzt volljährig ist, die Mutter mit in die Haftung zu bekommen. Der Mahnbescheid wäre also ausschließlich gegen den Sohn zu richten.
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