Mahnbescheid, Gegner minderjährig

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#1

02.11.2012, 10:22

Guten Morgen,

Wir machen eine eigene Forderung gegen den ehemaligen Mandanten geltend.
Vertreten haben wir das Kind "Max Mustermann", gesetzlich vertreten durch die Mutter "Minna Mustermann".
Nun soll MB gefertigt werden.

Den mache ich doch gegen Max, gesetzlich vertreten durch Mutter Minna Mustermann.

Und mit der ZV muss ich dann warten, bis Max 18 ist?

Danke!
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 718
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#2

02.11.2012, 12:47

Mahnbescheid wie angegeben ist richtig.
Ein Mahnbescheid muss dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen zugestellt werden um die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zu schaffen.

Mit der ZV musst Du nicht warten, bis der Schuldner 18 ist.
ZV-Auftrag gegen Max, vertreten durch Mutter Minna.
sanvic
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 04.09.2009, 14:17
Beruf: Refa
Software: Ikaros

#3

30.01.2015, 10:24

ich häng mich hier mal kurz an.

Wir haben auch eine Forderung gegen ein minderjähriges Kind. Leider haben wir die Vornamen der Eltern nicht. Den braucht man im MB aber zwingend - oder lieg ich jetzt falsch?

:thx
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

30.01.2015, 10:27

Da liegst du nicht falsch.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
sanvic
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 04.09.2009, 14:17
Beruf: Refa
Software: Ikaros

#5

30.01.2015, 10:29

Danke für die Bestätigung...
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

23.05.2016, 12:40

Hallo,
ich soll einen MB für eine sprachtherapeutische Praxis machen, Kind minderjährig nehme ich dann beide Eltern als Antragsgegner? oder sollte ich bei der Mdt nachfragen, wer den Vertrag unterschrieben hat. Ich weiß auch nicht, ob es einen Vertrag.Meine Vorgängerin hat immer (leider gab es da immer nur ein Elternteil) immer nur den einen Elternteil als Antragsgegner genommen, nie als gesetzlich = bisher auch so gut gelaufen.

Vielen Dank
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17583
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

23.05.2016, 12:42

Was spricht dagegen beide zu nehmen? Wenn die Familie noch zusammenlebt ist von einem gemeinsamen Sorgerecht auszugehen. So hast Du dann wenigstens 2 Schuldner und nicht nur einen, solange das Kind nicht volljährig ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3013
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#8

24.05.2016, 13:49

ich habe hier auch ein Problem :/ ich sollte einen MB gegen einen minderjährigen Mandanten vertr.d.d. Mutter machen, die Mutter hat auch die Vollmacht unterschrieben. Problem: Mdt ist nun volljährig. Kann ich MB gegen 2 Antragsgegner machen, da Sie die Vollmacht auch unterschrieben hat? Oder nur gegen den Sohnemann? wäre schade, der hat nämlich nichts. LG
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17583
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

24.05.2016, 14:12

Wenn Mandant das Kind war und nicht die Mutter, dann hast Du auch keine Möglichkeit, wenn der jetzt volljährig ist, die Mutter mit in die Haftung zu bekommen. Der Mahnbescheid wäre also ausschließlich gegen den Sohn zu richten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten