Hallo, bin neu hier!aber kann mir evtl. trotzdem jemand helfen? Habe nunmehr in einer SAche einen VB erwirkt, leider ist mir erst jetzt aufgefallen, dass wir im MB nicht unsere vorgerichtlichen RA-Kosten mit geltend gemacht haben. Daher sind die nun auch nicht im VB aufgeführt. Kann man das irgendwie ändern oder muss ich wegen den Kosten ein komplett neues Verfahren einleiten?Ich hoffe es kann mir jemand helfen!!!!
Denn das zuständige Mahngericht sagt, ich müsste einen neuen Titel erwirken, sofern ich diese Kosten mit drin haben will oder wegen den Kosten einen neuen Titel erwirken. Der GV hat auch schon gesagt, er könne die auf Bitte und Antrag im Vollstreckungsantrag nicht mit reinnehmen !!!!!
Zwangsvollstreckung
Ich befürchte fast Du wirst einen zweiten Mahnbescheid beantragen müssen .......
mit allen Kosten und allem was dazu gehört ........
Stine, was meinst Du???
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich denke auch, dass du einen neuen MB beantragen musst.
Auf den Kosten bleibt ihr dann aber sitzen, die könnt ihr dem Mandanten dann nicht in Rechnung stellen.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Hallo,
oh je, da musst du wahrscheinlich einen neuen MB beantragen, da VB ja nun schon wohl rechtskräftig ist bzw. zur Vollstreckung gegeben ist. Der GVZ darf nur das vollstrecken, was auch tituliert ist
Nur was ist mit den Kosten, die neu entstehen?
oh je, da musst du wahrscheinlich einen neuen MB beantragen, da VB ja nun schon wohl rechtskräftig ist bzw. zur Vollstreckung gegeben ist. Der GVZ darf nur das vollstrecken, was auch tituliert ist
Nur was ist mit den Kosten, die neu entstehen?
ich würde auch einen neuen MB beantragen, wirst du wahrscheinlich nicht drum rum kommen!
im übrigen
im übrigen
Entschuldige, das war gar nicht böse gemeint, habe nur gesehen, daß Stine gerade den Beitrag gelesen hatLotti80 hat geschrieben:Bin zwar nicht Stine, denk aber auch, dass du einen neuen MB beantragen musst.