Hallo zusammen, ich habe da mal wieder ein Problem:
Forderungen aus 06 - 08. Bevor das Mahnverfahren eingeleitet werden konnte, wurde Insolvenz eröffnet und die Forderung in 09 beim Insolvenzverwalter angemeldet. Auf Nachfrage teilte mir dessen Büro heute mit, dass das Insolvenzverfahren aufgrund Masseunzulänglichkeit eingestellt worden ist und die Gläubiger demzufolge jetzt wieder vollstrecken können.
Ich müsste die Forderung aber noch titulieren lassen. Hemmt die Insolvenzanmeldung die regelmäßige Verjährung? In dem Fall würden mir die Forderungen meines Erachtens erst dieses Jahr verjähren, ansonsten wären die Messen ja schon gelesen. kann mir jemand helfen? Bin grad total überfragt...
Verjährung trotz Insolvenz
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 202
- Registriert: 17.08.2011, 11:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin/SB Vollstreckung in der Verwaltung
- Software: Andere
- Wohnort: Sohland
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Forderungsanmeldung hemmt die Verjährung; als Vollstreckungstitel reicht ein vollstreckbarer Tabellenauszug.
Aber wenn wirklich wegen Masseunzulänglichkeit (d.h. Kosten des Verfahrens sind gedeckt, sonstige Masseverbindlichkeiten sind "offen") eingestellt wurde, ist eine weitere Vollstreckung nicht automatisch zulässig. Denn die Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit hindert die Restschuldbefreiung nicht. Anders bei einer Einstellung wegen Massearmut gemäß § 207 InsO (nicht mal die Kosten des Insolvenzverfahrens sind von der Insolvenzmasse gedeckt). Dann gibt es keine Restschuldbefreiung und es kann per se weiter vollstreckt werden.
Aber wenn wirklich wegen Masseunzulänglichkeit (d.h. Kosten des Verfahrens sind gedeckt, sonstige Masseverbindlichkeiten sind "offen") eingestellt wurde, ist eine weitere Vollstreckung nicht automatisch zulässig. Denn die Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit hindert die Restschuldbefreiung nicht. Anders bei einer Einstellung wegen Massearmut gemäß § 207 InsO (nicht mal die Kosten des Insolvenzverfahrens sind von der Insolvenzmasse gedeckt). Dann gibt es keine Restschuldbefreiung und es kann per se weiter vollstreckt werden.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 202
- Registriert: 17.08.2011, 11:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin/SB Vollstreckung in der Verwaltung
- Software: Andere
- Wohnort: Sohland
Hab diesbezüglich grad noch ein Schreiben in der Akte gefunden, in dem es heißt, der Schuldner sei seinen Obliegenheiten im laufenden Insolvenzverfahren nicht nachgekommen, so dass die gewährte Verfahrenskostenstundenung widerrufen wurde.
Im Übrigen war keine die Kosten deckende Masse vorhanden. Wir hätten den festgesetzten Betrag von 950,00 € zahlen können. Haben wir nicht. "Sollte ein Kostenvorschuss nicht geleistet werden, stellt das Gericht ohne weitere Anhörung ein."
Ich glaub das war's oder? SChreiben ist vom 08.02.2011
Im Übrigen war keine die Kosten deckende Masse vorhanden. Wir hätten den festgesetzten Betrag von 950,00 € zahlen können. Haben wir nicht. "Sollte ein Kostenvorschuss nicht geleistet werden, stellt das Gericht ohne weitere Anhörung ein."
Ich glaub das war's oder? SChreiben ist vom 08.02.2011
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Das ist Einstellung wegen Massearmut, dann wieder ran an die Kartoffeln. Schau mal bei http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank, ob Du auch noch den Einstellungsbeschluss findest. Manche Insolvenzschuldner zahlen im letzten Augenblick dann doch noch...
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 202
- Registriert: 17.08.2011, 11:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin/SB Vollstreckung in der Verwaltung
- Software: Andere
- Wohnort: Sohland
Dort finde ich gar nichts, geht mir in letzter Zeit aber öfter so. Weiß jemand, wie lange ich dort die Beschlüsse finden kann? Altsachen finde ich nämlich komischerweise nie, gibts da irgendeine besondere Einstellung?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 50
- Registriert: 12.02.2018, 15:18
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich habe mal eine Frage.
Wenn nach Erteilung der Restschuldbefreiung festgestellt wird, dass doch noch anderweitiges Vermögen des Schuldners vorhanden ist, wie lang ist dann die Verjährungsfrist? Kann mir da jemand was sagen? § oder Rechtsprechung oder so??
Vielen Dank im Voraus. PS: der zuständige Anwalt weiß es auch nicht...
Wenn nach Erteilung der Restschuldbefreiung festgestellt wird, dass doch noch anderweitiges Vermögen des Schuldners vorhanden ist, wie lang ist dann die Verjährungsfrist? Kann mir da jemand was sagen? § oder Rechtsprechung oder so??
Vielen Dank im Voraus. PS: der zuständige Anwalt weiß es auch nicht...
- paralegal6
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2885
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Was meinst du mit Verjährung? Die Restschuldbefreiung ist vorbei? Oder läuft die Wohlverhaltensperiode noch? Versagensgründe sind in § 290 inso
Widerruf in 303
Widerruf in 303
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 50
- Registriert: 12.02.2018, 15:18
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Die Restschuldbefreiung ist bereits erteilt worden. Wenn danach aber noch herausgefunden wird dass der Schuldner anderweitiges Vermögen hat (was der Insoverwalter vorher nicht wusste) wann verjähren die denn?
- paralegal6
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2885
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
303 II