Hilfe in einer ZV-Angelegenheit

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katrin2380
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#1

04.05.2007, 15:08

Wer kann mir helfen? Kurz zu meinem Fall:
Die Vermögensverzeichnisse der Schuldner (Eheleute) liegen mir vor. Er erhält 400 € Pflegegeld + 1100 Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie bezieht keinerlei Bezüge, Leistungen o.ä. Bei ihr ist lediglich die Angabe gemacht worden: "400 € Pflegegeld für meinen Mann. Ich pflege meinen Ehemann. Wir leben von seiner Rente."
Was tun? Laufende Leistungen sind doch zu behandeln wie Arbeitseinkommen, das würde heißen pfändbar.
Pfändung möglich, Zusammenrechnung verschiedener Einkommen? Oder aussichtslos? Hier geht es um eine Forderung von ca. 5000 €.

Vielen Dank vorab
StineP

#2

04.05.2007, 15:15

Also die Erwerbsunfähigkeitsrente ist nach § 850 b I 1 bedingt pfändbar.

Wenn sich aber sonst keine Möglichkeiten für die ZV aus dem Vermögen ergeben, gilt hier das selbe wie für das Arbeitseinkommen nach § 850 c.

Rechne am besten mal aus, was die beiden gemeinsam für nen pfändbaren Betrag haben.
mellimaus
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#3

04.05.2007, 15:16

Oh, da kann ich dir nich wirklich weiterhelfen, aber ich würde mal sagen, dass es pfändbar is. Bekommt die Ehefrau noch mal extra 400,00 € Pflegegeld?
StineP

#4

04.05.2007, 15:19

Wie gesagt, rechne das mal nach (Tabelle im Anhang zu 850 c ZPO)
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blackcat
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#5

04.05.2007, 15:22

Pflegegeld ist gem. § 850 b (Kommentar zur ZPO) nicht pfändbar!
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stein
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#6

04.05.2007, 17:42

Ich habe gerade mal in die Tabelle geschaut, 1.100,00 € Rente für sich selbst und 1 unterhaltspflichtige Person = pfändbarer Betrag wäre dann "0".
So wie Blackcat schreibt, ist das Pflegegeld ja nicht pfändbar.
Wie sieht es denn mit Pfändung in das bewegliche Vermögen aus ?
Ist evtl. eine Austauschpfändung möglich ?
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Grübchen
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#7

04.05.2007, 22:24

Was willste heute noch austauschen bei ner PFändung??? HAt doch keiner mehr was Steinchen. UNd Leute mit dem bisschen Pflegegeld und Rente eh nicht.
LG Grübchen
Janin

#8

05.05.2007, 11:30

so wie katrin2380 das schreibt, ist bei schuldnern nichts zu holen.
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#9

05.05.2007, 11:49

Ein Pfändungsversuch dürfte hier tatsächlich frist-, form- und zwecklos sein.
Austauschpfändung ist praktisch ausgestorben, da heute die früher austauschbaren Gegenstände schon als Grundausstattung zählen (z.B. Farbfernseher) und zudem das Kosten-/Nutzenverhältnis regelmäßig in keiner Weise gegeben ist. Ergo: Titel an die Wand nageln und das war´s, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.
~ Grüßle ~
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bluesky
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#10

05.05.2007, 12:44

Wenn man noch einen alten Schwarzweißfernseher hat, ist da eine Austauschpfändung auch unsinnig? Wie hoch sind denn schätzungsweise die Kosten bei so einer Aktion?
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