Hilfe, Abrechnung Strafsache

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Gast

#1

04.05.2007, 10:23

Also, wir haben einen Mandanten in einer Strafsache vertreten. Er wurde verurteilt, Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das habe ich bereits abgerechnet.

Jetzt wurde die Bewährung widerrufen. Wir haben eine Schutzschrift an das Gericht geschickt. Dann kam es zu einer Anhörung. Es bleibt bei diesem Widerruf.

Wie soll ich abrechnen:

4200 Verfahrensgebühr
4202 Terminsgebühr

Wenn ich bereits im Strafverfahren eine Grundgebühr abgerechnet habe, darf ich diese hier nicht abrechnen. Oder???????
StineP

#2

04.05.2007, 11:18

Ja, würde ich so machen.

Und ja, du musst die Verfahrensgebühr anrechnen. Schau mal in die Vorbemerkung, weiß leider nicht, in welcher Höhe man die anrechnet
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butterflybabe
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#3

04.05.2007, 12:26

:zustimm
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