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Ab wann wirkt Kontoschutz-Beschluss?

Verfasst: 03.05.2007, 18:02
von Anna-Lena
Anfang Oktober kam ein Mandant mit einem Schreiben seiner Bank, dass sein Konto gepfändet wurde. Wir haben daraufhin einen Antrag nach § 850k ZPO gemacht, welcher (nach einigem Hin und Her mit dem Gericht) am 23.11. erlassen wurde. Die Bank hat jedoch bereits am 21.11. das vorhandene Guthaben an die Gläubiger ausbezahlt und danach das Konto gekündigt.

Wirkt ein Kontenschutz-Beschluss auch rückwirkend?
Haben wir eine Chance, den pfandfreien Betrag von der Bank bzw. vom Gläubiger wieder zu bekommen?

LG
Anna

Verfasst: 08.05.2007, 14:31
von Pepsi
nein, wenn das keine Sozialhilfe z.B. war und die 7 Tagesfrist schon abgelaufen war..

Verfasst: 08.05.2007, 14:44
von StineP
Hm, also grundsätzlich würde ich Pepsi zustimmen.

Allerdings könnte man Widerspruch einlegen gegen die erfolgte Pfändung mit der Begründung, dass das verfahren über den Kontenschutz noch nicht abgeschlossen war. Kann nicht zu Lasten eures Mandanten gehen, wenn es bei Gericht länger dauert.

Verfasst: 08.05.2007, 15:29
von Janin
Also ich stimme Pepsi in diesem Fall zu.

Verfasst: 08.05.2007, 21:15
von Annile
Wann wurde der Überweisungsbeschluss der Bank zugestellt und von wann ist euer Antrag auf Kontenschutz?

§ 835
Überweisung einer Geldforderung
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen.

(2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen seiner Forderung an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist.

(3) Die Vorschriften des § 829 Abs. 2, 3 sind auf die Überweisung entsprechend anzuwenden. Wird ein bei einem Geldinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst zwei Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden.

Re: Ab wann wirkt Kontoschutz-Beschluss?

Verfasst: 08.05.2007, 21:23
von Sandra S.
@Annile

An die 2 Wochen hab ich anfangs auch gedacht. Dürfte aber hier nicht der Fall sein:
Anna-Lena hat geschrieben:Anfang Oktober kam ein Mandant mit einem Schreiben seiner Bank, dass sein Konto gepfändet wurde. Wir haben daraufhin einen Antrag nach § 850k ZPO gemacht, welcher (nach einigem Hin und Her mit dem Gericht) am 23.11. erlassen wurde. Die Bank hat jedoch bereits am 21.11. das vorhandene Guthaben an die Gläubiger ausbezahlt und danach das Konto gekündigt.
Es kommt doch auch nicht darauf an, wann der § 850k-Antrag gestellt wurde, sondern wann er dem Drittschuldner zugestellt wurde, oder? Sonst weiß doch der Drittschuldner gar nichts von dem Antrag ???

Verfasst: 08.05.2007, 21:35
von Annile
Das war ja auch meine Frage:

Wann wurde der Überweisungsbeschluss der Bank zugestellt und von wann ist euer Antrag auf Kontenschutz?

Die Pfändung hat ja noch lange nichts mit der Überweisung zu tun.. der Mandant hat gesagt, dass sein Konto gepfändet wurde - die Bank hat überwiesen - wer weiß ob rechtens...

Das Gericht wird sich ja was dabei gedacht haben, wenn es den Beschluss nach 850k erlässt...

Hatte schon öfters den Fall, dass die Banken die 2-Wochen-Frist nicht eingehalten haben.

Verfasst: 08.05.2007, 21:39
von Anna-Lena
Schwierige Sache, ja. Da es mein erster 850k-Antrag war, habe ich auch nicht dran gedacht, dem Drittschuldner ne Kopie zu schicken. Seither mache ich das nämlich immer. Antrag, Durchschrift für Mandant und Kopie per Fax für Drittschuldner mit der Bitte, das Guthaben noch "geparkt" zu lassen, bis über den Antrag entschieden ist.

Gläubiger und Drittschuldner haben inzwischen geschrieben, dass sie nichts (zurück)bezahlen werden.


Alle meine bisherigen - weiteren - Anträge gingen innerhalb der 2-Wochen-Frist durch, weswegen ich leider nicht weiß, ob so ein Drittschuldner-Fax Wirkung hätte.

Ach ja, obiger Fall hat sich inzwischen eh "erledigt", weil - was wir nicht wussten - noch eine zweite Pfändung eines anderen Gläubigers auf dem Konto lag. D.h., dass der Mandant wohl einen zweiten 850k-Antrag hätte stellen müssen mit dem anderen Gläubiger.

Danke euch allen :)

LG
Anna

Verfasst: 09.05.2007, 08:25
von blackcat
Annile hat geschrieben:Das war ja auch meine Frage:

Wann wurde der Überweisungsbeschluss der Bank zugestellt und von wann ist euer Antrag auf Kontenschutz?

Die Pfändung hat ja noch lange nichts mit der Überweisung zu tun.. der Mandant hat gesagt, dass sein Konto gepfändet wurde - die Bank hat überwiesen - wer weiß ob rechtens...

Ich denke, dass der PfÜB dem DS auch schon Anfang Oktober zugestellt wurde. Woher sollte der Schuldner sonst von der Pfändung wissen? Dem Schuldner wird der PfÜB zu aller letzt zugestellt.

Verfasst: 09.05.2007, 12:48
von Annile
Es ging mir ja auch nicht um die Zustellung des Pfübs

Sondern ob gegebenenfalls nur der Pfändungsbeschluss zugestellt wurde und der Überweisungsbeschluss z. B. noch fehlte.

Dann hätte nämlich die Bank nicht überweisen dürfen, egal ob Anfang Oktober zugestellt wurde.

In der Regel geben die Banken ihren Kunden im Übrigen umgehend Nachricht über die Kontenpfändung.