mehrere Antragsteller im Mahnbescheid vergessen

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Butterblume
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#1

24.08.2012, 09:42

Hallo liebe Forenmitglieder,

seit mehreren Tagen grübel ich jetzt über diese Akte und mir fällt einfach keine Lösung ein.

Wir hatten für unseren Mandanten einen Mahnbescheid beantragt. Es geht um Schadensersatz wegen eines verspäteten Fluges. Unser Mandant hatte die Fluggesellschaft bereits zur Zahlung aufgefordert. Da die Fluggesellschaft dies abgelehnt hat, haben wir MB beantragt.

Jetzt ist es so, dass wir jetzt, nachdem die Gegenseite Widerspruch erhoben hat, gesehen haben, dass unser Mandant, seine Lebensgefährtin und deren zwei Kinder mitgeflogen sind. Dass heißt dass die geltend gemachte Forderung ja jedem gesondert zusteht.

Ist es möglich, dass wir die Klage einfach um die drei weiteren Kläger erweitern oder kann unser Mandant die Forderung alleine geltend machen. Er hat auch alle Flugtickets bezahlt. Oder muss ich einen komplett neuen MB beantragen, mit den drei weiteren Antragstellern? Wir hatten auch schon über eine Abtretungserklärung nachgedacht, aber unser Mandant will, dass wir für seine Lebensgefährtin + Kinder PKH beantragen.....
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Tigerle
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#2

24.08.2012, 09:47

Wer hat den Flug gebucht und wie sieht die Rechnung für den Flug etc. aus ? Lautet die auf den Namen Eures Mandanten, oder für jeden extra?
Butterblume
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#3

24.08.2012, 09:54

Gebucht hat unser Mandant. Also jeder hatte ein eigenes Ticket mit seinem Namen. Eine Rechnung haben wir leider nicht in der Akte. Ich vermute aber mal, dass unser Mandant die Flüge mit Kreditkarte gezahlt hat.
Butterblume
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#4

24.08.2012, 12:41

:schieb
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#5

24.08.2012, 13:01

Also ob Ihr die Klage einfach erweitern könnt, dazu kann ich nichts sagen, was sagt denn euer. Chef dazu?

Eine Abtretung und dann die Klage erweitern müßte gehen, ich meine in einem Urteil mal etwas dazu gelesen zu haben, bin mir aber nicht sicher. Allerdings kann dann für die Forderungen für die Lebensgefährtin und deren Kind meines Erachten nicht mehr PKH beantragt werden.
Butterblume
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#6

24.08.2012, 13:09

Ja Chefin weiß auch nicht so richtig weiter.... aber ich hätte auch das angenommen, was du geschrieben hast. Ok dann werde ich mal gleich mit der Akte zur Chefin marschieren und fragen was wir nu machen :ka

Aber danke für deine Hilfe.
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#7

24.08.2012, 14:04

Entschädigungsanspruch gibt es innerhalb von EUROPA nach Art. 5 i. V. m. Art. 7 der VO EG-Nr. 261/2004 + EUGH-Urteil C402/07 sowie C 432/07 - (eventuell in Höhe von EUR 600,00 / pro Person) habt Ihr im MB Gesamtsumme geltend gemacht oder nur die Entschädigung für den einen Antragsteller? Handelte es sich um einen Europaflug?
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Baptistine
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#8

05.04.2013, 11:07

Hallo Zusammen, habe eine ähnliche Sache, nur habe ich die Antragsteller noch nicht vergessen.
Ich möchte gerne einen MB beantragen gegen eine Fluggesellschaft :angst mit vier Antragstellern. Jetzt bin ich zufällig auf diese Aussage gestoßen:

Sind in einem Titel - hier z.B. im Vollstreckungsbescheid nach einem gerichtlichen Mahnverfahren - auf Gläubigerseite mehrere Personen aufgeführt, gehört zur erforderlichen Bestimmtheit des Titels auch, dass darin das Beteiligungsverhältnis der Gläubiger klargestellt ist. Fehlt es hieran, ist der Vollstreckungsbescheid unbestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig (LG Detmold 11.12.08, 3 T 277/08, Abruf-Nr. 091181).

Muss ich das beachten? Schreibt ihr etwas zum Beteiligungsverhältnis? :-)
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#9

05.04.2013, 12:32

Was für einen Anspruch willst Du denn geltend machten und sind die 4 überhaupt Gesamtgläubiger für die Forderung?
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#10

05.04.2013, 14:28

Wir machen die Ausgleichszahlung i.H.v. 250,00 EUR p.P. geltend + 35,00 EUR Schadensersatz extra. Ich sollte alle vier als Antragsteller benennen, weil wir dies auch im Aufforderungsschreiben getan haben. Die vier Antragsteller sind auch nicht verwandt o.ä.
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