Mahnbescheid nach altem Formular
Verfasst: 23.08.2012, 15:49
Hallo Leute,
ich bin gerade am verzweifeln.
Unsere Mandantschaft hat ursprünglich selbst das Mahnverfahren eingeleitet.
Dann hat Gegner Teil-Widerspruch eingelegt.
Dann haben wir Teil-VB bekommen.
Danach ist über den Rest ins streitige Verfahren übergegangen und Schuldner hat dann anerkannt.
Nun gibt es ja kein Anerkenntnisurteil, sondern es läuft weiter im Mahnverfahren und ich muss einen VB mit dem alten Formular beantragen.
Zwischenzeitlich hat die Mandantin hat mit Guthaben des Schuldners verrechnet.
Bezüglich des Teil-VB hatte ich parallel eine Vollstreckungsandrohung an den Schuldner geschickt. Die Kosten hierfür wollte ich dann festsetzen lassen -> da Schulner aber Guthaben hatte und das dem Gericht mitgeteilt hat, haben wir KfA dann zurücknehmen müssen.
So... nun mein eigentliches Problem:
Habe in den VB nicht reingeschrieben, dass Zahlungen geleistet wurden, da gem. meinem RA-MICRO Forderungskonto die Restforderung über die der Schuldner ja den Widerspruch eingelegt hatte, von der Verrechnung mit dem Guthaben gar nicht betroffen ist.
Ich habe also im Forderungskonto ALLE Forderungen angegeben, also auch die des Teil-VB, die Verfahrenskosten, die Kosten für die Vollstreckungsandrohung, und das Guthaben wird ja dann automatisch verteilt.
Jetzt moniert mir die Rechtspflegerin, ich könne net alles in die Forderungsaufstellung schreiben, das müsse streng getrennt werden (ist aber doch eine Sache und eine Akte??).
Und ich müsse die Zahlung unter Punkt 4 im VB-Antrag eintragen.
Stimmt das? Ich meine, reduziert sich dadurch net die Hauptforderung?
Ich habe da sicher einen Denkfehler drin..
Oder trägt man die Zahlung nur pro forma mit sein, damit man später, wenn man in die Vollstreckung geht, es net vergisst in das Forderungskonto einzutragen bzw. der GVZ sieht, dass vom Gesamtbetrag, den Zinsen etc. pp. die Zahlung abzuziehen ist?
Dann wird noch moniert, dass ich als Nebenforderung Zinsen geltend mache, die wären ja durch die Zahlung schon längst ausgeglichen?
Versteh ich auch net. Die Zinsen laufen doch so lange weiter, bis der Betrag komplett bezahlt ist. Und da muss ich doch natürlich als ursprüngliches Datum die Fälligkeit eintragen und net den Tag an dem die Zinsen durch die Gutschrift mal auf Null standen, oder?
Ist jetzt alles bissl kompliziert und lang geworden... aber ich hoffe, man versteht, was ich meine.
Bin auf eure Antworten gespannt!
ich bin gerade am verzweifeln.
Unsere Mandantschaft hat ursprünglich selbst das Mahnverfahren eingeleitet.
Dann hat Gegner Teil-Widerspruch eingelegt.
Dann haben wir Teil-VB bekommen.
Danach ist über den Rest ins streitige Verfahren übergegangen und Schuldner hat dann anerkannt.
Nun gibt es ja kein Anerkenntnisurteil, sondern es läuft weiter im Mahnverfahren und ich muss einen VB mit dem alten Formular beantragen.
Zwischenzeitlich hat die Mandantin hat mit Guthaben des Schuldners verrechnet.
Bezüglich des Teil-VB hatte ich parallel eine Vollstreckungsandrohung an den Schuldner geschickt. Die Kosten hierfür wollte ich dann festsetzen lassen -> da Schulner aber Guthaben hatte und das dem Gericht mitgeteilt hat, haben wir KfA dann zurücknehmen müssen.
So... nun mein eigentliches Problem:
Habe in den VB nicht reingeschrieben, dass Zahlungen geleistet wurden, da gem. meinem RA-MICRO Forderungskonto die Restforderung über die der Schuldner ja den Widerspruch eingelegt hatte, von der Verrechnung mit dem Guthaben gar nicht betroffen ist.
Ich habe also im Forderungskonto ALLE Forderungen angegeben, also auch die des Teil-VB, die Verfahrenskosten, die Kosten für die Vollstreckungsandrohung, und das Guthaben wird ja dann automatisch verteilt.
Jetzt moniert mir die Rechtspflegerin, ich könne net alles in die Forderungsaufstellung schreiben, das müsse streng getrennt werden (ist aber doch eine Sache und eine Akte??).
Und ich müsse die Zahlung unter Punkt 4 im VB-Antrag eintragen.
Stimmt das? Ich meine, reduziert sich dadurch net die Hauptforderung?
Ich habe da sicher einen Denkfehler drin..
Oder trägt man die Zahlung nur pro forma mit sein, damit man später, wenn man in die Vollstreckung geht, es net vergisst in das Forderungskonto einzutragen bzw. der GVZ sieht, dass vom Gesamtbetrag, den Zinsen etc. pp. die Zahlung abzuziehen ist?
Dann wird noch moniert, dass ich als Nebenforderung Zinsen geltend mache, die wären ja durch die Zahlung schon längst ausgeglichen?
Versteh ich auch net. Die Zinsen laufen doch so lange weiter, bis der Betrag komplett bezahlt ist. Und da muss ich doch natürlich als ursprüngliches Datum die Fälligkeit eintragen und net den Tag an dem die Zinsen durch die Gutschrift mal auf Null standen, oder?
Ist jetzt alles bissl kompliziert und lang geworden... aber ich hoffe, man versteht, was ich meine.
Bin auf eure Antworten gespannt!