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Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 14:20
von EveDallas
Habe hier ein kleines Problem: Unser EGVP hat nicht richtig funktioniert, dadurch wurde der Antrag auf Vollstreckungsbescheid mit einem falschen Aktenzeichen vesandt. Der Mahnbescheid ist daraufhin verjährt. Kann ich jetzt nochmal einen Mahnbescheid in derselben Sache beantragen? Die Forderung an sich ist noch nicht verjährt.

LG, EveDallas

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 15:50
von Coco Lores
Was ist denn bitte ein EGVP und welches Aktenzeichen war falsch?

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 16:11
von nephele
Was ist denn bitte ein EGVP
Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 16:17
von Jeanie1984
Ja, du kannst einen Mahnbescheid prinzipiell nochmals beantragen. Allerdings wäre es nicht ratsamer, die Klage gegen den Schuldner zu erheben und aus dem dann "gewonnen" Versäumnisurteil zu vollstrecken? Der Schuldner hat sicherlich gegen den MB keinen Widerspruch erhoben, weshalb ihr den VB beantragen wolltet.

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 16:19
von nephele
die Klage gegen den Schuldner zu erheben
Dürfte wohl teurer sein, als ein MB...

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 16:20
von Majo
dann habt ihr aber noch mehr Gerichtskosten.
Falls ihr einen 2. MB macht, was prinzipiell schon gehen sollte, dann fallen halt nochmal die GK für den MB an, die ihr wohl nicht vom SC erstattet bekommt.
Ihr solltet aber ggf. euren 1. MB komplett zurück nehmen.

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 16:24
von Jeanie1984
Sicher ist ein Klageverfahren teurer, aber wenn der Schuldner dieses Mal Widerspruch gegen den MB einlegt, kommt es am Ende auf´s Selbe / Gleiche raus. Den MB müssen sie meines Erachtens nicht zurücknehmen, da dieser eh verwirkt ist auf Grund der 6-Monatsfrist. Demnach kann sie einen neuen beantragen!

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 08.08.2012, 16:38
von Pepples
@Jeanie1984: Würdest Du bitte Dein Profil mit der richtigen Berufsbezeichnung ausfüllen, das ist kein Juxfeld. :wink:

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 09.08.2012, 10:38
von Coco Lores
Die GK vom MB werden in nem streitigen Verfahren dann eh angerechnet...also ich würd auch den MB nochmal machen ohne den 1. zurückzunehmen, da der ja eh verwirkt ist!

Re: Kann ein Mahnbescheid zweimal gemacht werden????

Verfasst: 15.08.2012, 12:52
von ellibeier
ich würde den MB auch lieber -nicht- nochmal machen, weil der Schuldner ja dann wieder auf die Möglichkeit des Widerspruchs gestoßen wird.