Zahlungsfrist Mahnbescheid

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schindler1
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#1

29.06.2012, 09:43

Mahnbescheid wurde am 25.05.12 zugestellt--> Fristende: 07.06.12 (richtig?)
VB wurde am 13.06.12 beantragt --> Zahlungseingang: 14.06.12
Sache durch Zahlung erledigt
Anruf v. Schu.: es wurde ihr 3-fach erklärt, dass VB sich überschnitten hat; Schu. hat auch am 15.06.12 ein Erl.Schr. erhalten
Schu. hat getobt und uns beschimpft
heute Eingang Einspruch/Abgabe ans Streitgericht
Anruf b. Rechtspfleger: auch er wurde von ihr beschimpft
Der Rechtspfleger meinte, die Frist zur Beantragung des MB`s war zu knapp
Was meint ihr??
gkutes

#2

29.06.2012, 09:46

Widerspruchsfrist endete am 8.6. (2 Wochen Frist)
Der Rechtspfleger meinte, die Frist zur Beantragung des MB`s war zu knapp
:?: meinst du VB? also dass ihr den VB zu früh beantragt hättet??
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nephele
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#3

29.06.2012, 09:48

Mahnbescheid wurde am 25.05.12 zugestellt--> Fristende: 07.06.12 (richtig?)
Wie kommst du auf den 7.6.? Ab Zustellung MB beginnt die 2-Wochen-Widerspruchs-Frist, endet also am 8.6.
Damit dürfte VB-Antrag frühestens am 9.6. zulässig sein.
VB wurde am 13.6. beantragt, also alles ok aus meiner Sicht. Die Schuldnerin hatte mit Zustellung MB genug Zeit zu zahlen.
Der Rechtspfleger meinte, die Frist zur Beantragung des MB`s war zu knapp
Wieso MB? Meinst du VB?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
schindler1
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#4

29.06.2012, 10:12

ja, natürlich VB
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nephele
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#5

29.06.2012, 10:23

Ich kann die Argumentation des Rofl. nciht nachvollziehen. Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit auf den MB zu reagieren. Hätte ja auch anrufen und sagen können: ich zahle in soundsoviel Tagen... VB Antrag ist zulässig gewesen, wie lange soll man denn bitte schön noch warten? :roll:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

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#6

29.06.2012, 10:42

so sehe ich das auch und hab`s ihm auch so mitgeteilt.

Bei der Frist hab ich mit dem Zählen ein Problem. Also man beginnt dann vom 16.05. an zu zählen + 14 Tage = 8.06.12.
Und wenn`s am WE enden würde , wäre es dann eben der Montag.

richtig?
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nephele
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#7

29.06.2012, 10:50

Habt ihr keinen großen Wandkalender? Daran kann man das eigentlich immer sehr gut "abzählen".
Also man beginnt dann vom 16.05. an zu zählen + 14 Tage = 8.06.12.
Nee. Beim 16.5. wäre Fristende der 30.5.
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#8

29.06.2012, 11:02

ne, haben wir leider nicht. Hab nur nen kleinen. Heut ist nicht mein Tag, weiß gar nicht was los ist mit mir.

Fing heut schon schlecht an, da mein ganzes mail-Programm abgestürzt ist

also nochmal hab mich nämlich vertippt
MB 25.05. zugestellt --> +14 Tage = endet am 08.06.12

Und wenn`s am WE enden würde , wäre es dann eben der Montag.

so ist es doch jetzt richtig :roll:
jenniver
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#9

29.06.2012, 11:25

Irgenwie hast du ja ständig andere Daten. Auf dem Mitteilungsblatt zum Antrag auf VB steht doch, der VB darf "nicht vor dem DATUM" beantragt werden. Also einen Tag danach ist der Antrag auf VB zulässig. Warum ihr dem Schuldner ein Erledigungsschreiben geschickt habt, erklärt sich mir nicht. Die Kosten für Mb und Vb sind, wenn die Angaben in #1 stimmen, entstanden. Hat die Gegenseite nur die HF oder auch die Mb Kosten gezahlt?
schindler1
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#10

29.06.2012, 11:39

Beantragung über EGVP, da hab ich kein Mitteilungsblatt

Erledigungsschreiben, weil der Schuldner alles gezahlt hat (Incl. MB-Kosten) Wir sind eine eigenständige Firma und können keine Kosten in Anlehnung an RGV verlangen, da keine Inkassolizenz (aber bald) vorhanden

Für uns ist die Sache erledigt;es sind durch die Beantragung des VB`s ja keine weiteren Kosten entstanden

Es geht nur darum, dass jetzt ein Prozeßverfahren eröffnet wird und nachweisen will, dass alles fristgerecht gelaufen ist

deshalb MB 25.05. zugestellt --> +14 Tage = endet am 08.06.12? ist doch korrekt, oder
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