Liebe Forenos,
wenn über das Vermögen der Mandantin das Insolvenzantragsverfahren läuft und ein vorläufiger Verwalter bestimmt ist - wann endet das Mandat/die Vollmacht hier?
Insolvenzantragsverfahren - Beendigung der Vollmacht?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Keine Insolvenzfachleute unterwegs zur Zeit? Ich meine - vielleicht ist das noch nicht klar - das Erlöschen der Prozessvollmacht. Nach 177 InsO erlischt sie mit Eröffnung des InsO-Verfahrens ohnehin, aber meine Chefin meint, das könnte auch schon im Antragsverfahren der Fall sein. Im Gesetz finde ich dazu aber nichts. - Vielleicht weiß es doch jemand?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 52
- Registriert: 09.09.2011, 13:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Haufe Kanzlei Office
Uff, was für ne Frage ...
Bei uns ist es immer so, dass wir nur für den ganzen Bereich vor Eröffnung des Inso-Verfahrens "zuständig" sind. Also wir machen noch den Antrag, aber sobald eröffnet wurde und sich die Gläubiger bei uns melden, verweisen wir die an den Treuhänder. Der ist dann - soweit ich weiß - zuständig.
Hoffe, das war jetzt das, was Du wissen wolltest.
LG, elli_m
Bei uns ist es immer so, dass wir nur für den ganzen Bereich vor Eröffnung des Inso-Verfahrens "zuständig" sind. Also wir machen noch den Antrag, aber sobald eröffnet wurde und sich die Gläubiger bei uns melden, verweisen wir die an den Treuhänder. Der ist dann - soweit ich weiß - zuständig.
Hoffe, das war jetzt das, was Du wissen wolltest.
LG, elli_m
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Danke elli-m, aber das war´s noch nicht, sondern: wenn wir einen Mandanten in einer Streitsache vertreten, und er fällt während des Mandats in die Insolvenz - also beantragt selbst und es wird das vorläufige Verfahren eröffnet (schwacher Verwalter) -, wie lange "müssen" bzw. "dürfen" wir ihn in der Streitsache weiter vertreten, ohne uns vom Verwalter beauftragen lassen zu müssen? Ich hab wohl echt doof formuliert.... sorry
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Wenn ich überlege, dass -solange das Gericht nichts anderes bestimmt- ich gegen einen derartigen weiter vollstrecken darf, wird es wohl so sein, dass die Vollmacht weiter besteht, bis das Gericht das Verfahren eröffnet oder andere Maßnahmen beschließt.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
War auch mein Kenntnisstand, Jupp, 117 InsO, einen "starken Verwalter" bzw. Verfügungsverbote hatte ich in petto, aber sonst müssen wir wohl weiter ackern, bis eröffnet ist...
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND