MB Zahlung Schulder FoSumme unsere Gebühren?

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Dany1981
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#1

18.06.2012, 13:37

Hallo,

meiner Kollegin brennt folgendes Problem auf der Seele.

1. Schuldner außergerichtlich unter Fristsetzung (03.06.2012) zur Zahlung aufgefordert.

2. Nach fruchtlosem Fristablauf am 11.06.2012 Mahnbescheid beantragt.

3. Zahlung des Schuldners am 12.06.2012, allerdings nur den Hauptsachebetrag.

Was ist mit den Anwaltsgebühren?

Können diese im bereits eingeleiteten Mahnverfahren weiterverfolgt werden (Bei VB-Antrag Zahlung mitteilen und VB über Kosten beantragen)?

Oder müssen die Kosten in einem gesonderten Mahn- oder Klageverfahren als Verzugsschaden geltend gemacht werden?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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LuzZi
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#2

18.06.2012, 13:39

Siehe hier § 367 BGB.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Dany1981
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#3

19.06.2012, 16:09

Danke. Meine Kollegin hat sich das heut angeschaut, aber das ist nicht das was sie meinte. Es geht darum, dass Schuldner ja nicht auf den MB leistet, sondern aufgrund des Forderungsschreibens. Er zahlt genau den Betrag und gibt somit vor, wie die Zahlung verrechnet wird. Übrig bleiben dann die Kosten bzgl. MB.
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Jupp03/11

#4

19.06.2012, 16:24

Ändert nichts an der Tatsache.
Du gibst bei Beantragung des VB die vom Schuldner geleistete Zahlung an und fertig.
fnr
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#5

19.06.2012, 16:30

Er wird dann ja wahrscheinlich Widerspruch gegen den MB einlegen. Hier Ihn dann noch gezielt auffordern, am besten mit Datumsangabe, die Kosten 3305 + 23,00 EUR GK an euch zu zahlen.

In Zukunft wäre es vielleicht auch nicht schlecht wenn Ihr dem Schuldner noch 1 -3 Kulanztage gebt, so werden viele von diesen "Überschneidungen" vermieden und wir wollen ja alle Kostengünstig arbeiten :lol:

p.s. Wenn kein Widerspruch stattfindet dann VB mit Teilzahlungsangabe beantragen.
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