Ich habe die Suchfunktion bemüht, aber manche Punkte sind mir nach wie vor unklar.
Im Rahmen der Beantragung eines Mahnbescheids über den Onlinedienst sind mir als Referendarin eines ausländischen Rechtsanwalts einige Fragen aufgetaucht.
Zum Sachverhalt:
Der Schuldner zahlt seit Januar 2009 keine Miete.
Die Gläubigerin ist eine ungeteilte Erbeserbengemeinschaft mit Erben im In- und Ausland. Die Miterben im Ausland wollen den Antrag auf Mahnbescheid stellen.
Das zuständige Amtsgericht für Antragsteller im Ausland wäre ja Berlin. Besteht eine Wahlmöglichkeit zum zuständigen MG für andere Miterben auch wenn die Forderung im Wege der Prozessstandschaft durch die ausländischen Miterben geltend gemacht wird? (Norm?)
Im Onlineformular findet sich lediglich die Möglichkeit eine Vertretung zu benennen. Fällt darunter auch die Prozessstandschaft nach § 2039 BGB? Muss ich dann als "gesetzlichen Vertreter" jedes einzelnen Miterben die jeweils handelnden Miterben benennen? Oder benenne ich die entsprechenden Miterben als Prozessbevollmächtigte? Wie füge ich in dem Fall einen vertretenden Rechtsanwalt ein?
Die erste Forderung ist seit dem 04.01.2009 in Verzug - und jede neue Mietforderung dann ab dem 4. jedes Folgemonats. Wie nehme ich die einzelnen Mietforderungen auf um die jeweilige Verzinsung am einfachsten zu berechnen? Jeden monatlichen Mietzins als Einzelforderung mit jeweiligem Verzugsbeginn oder eine Gesamtforderung mit ausgerechnetem Verzugszins?
Danke schonmal
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