Hallo ihr Lieben!
Also ich hätte ja gedacht, das ich Mahnbescheide kann! *peinlich*
Naja, auf jeden Fall brauche ich eure Hilfe – mal wieder -!
Ich habe eine Monierung vom AG Coburg erhalten, da meine anzurechende VerfahrG zu hoch angesetzt ist? Also das verstehe ich wirklich nicht.
Könnt ihr mir da helfen?
Der Gegenstandswert ist: 5.561,46 € die vorgerichtliche Tätigkeit beträgt: 560,80 €
Aber wie hoch ist jetzt die anzurechende Verfahrensgebühr?
Vielen DANK! Ihr seid Super!
Oje!Ich habe eine Monierung bekommen wg. anzurechender VerfG
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- Mietzemau
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Was hast du denn im MB drin? Wie wäre denn dein Lösungsvorschlag?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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also ich hatte 280,40 € drin stehen
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Wollt ich auch gerade fragen.
Und wie bist du auf diese Zahl gekommen?
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also mein Chef hat gesagt, ich sollte eine 1,6 Gebühr neben, also habe ich im Mahnbescheid extra noch den Sach angeklickt "umfangreiche Tätigkeit"
also ich habe den Nettowert genommen aus 1,6 GeschäftsG: 540,80 + Auslagen: 20,00 = 560,80 Netto und daraus die anzurechende Gebühr
stimmt das so nicht?
also ich habe den Nettowert genommen aus 1,6 GeschäftsG: 540,80 + Auslagen: 20,00 = 560,80 Netto und daraus die anzurechende Gebühr
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- Adora Belle
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Angerechnet wird nur die Gebühr selbst, aber nicht die Auslagen.
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OH! Tut mir sehr leid, ich hab mich verschrieben ich habe auch nur die 270,40 € genommen, ohne auslagen. hmmm...vielleicht sollte ich dann bei dem AG Coburg einfach anrufen, ich weiß nicht, was die meinen.
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Und es werden höchstens 0,75 angerechnet.
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VIELEN HERZLICHEN DANK an alle
Ich hab die Lösung und schicks so weg DANKEschön!
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