vorläufiges Zahlungsverbot

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Nuran
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#1

31.05.2012, 12:42

Hallo..

bräuchte dringend euren Rat..

Ich muss einen vorläufigen Zahlungsverbot machen, haben aber noch keine vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils nur eine Ausfertigung. Kann ich trotzdem einen Zahlungsverbot rausschicken oder muss ich warten, bis wir die vollstreckbare Ausfertigung haben?

Vielen Dank schon mal im Voraus
KleineJanina
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#2

31.05.2012, 12:58

Ich bin mir nicht 100%-ig sicher, aber du musst ja bei dem vorläufigen Zahlungsverbot eine Kopie des Titels beifügen, damit nicht ungerechtfertigt Zahlungen an den Schuldner zurückgehalten werden.

Warum wollt ihr denn jetzt schon ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen?
RA-mw
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#3

31.05.2012, 13:01

Nein,

ohne Ausfertigung des Titels,
ohne Erteilung der Klausel,

ohne Berücksichtigung der Frist des § 798
Sonea

#4

31.05.2012, 13:01

Titel, Klausel, Zustellung.
Das gilt bei jeder Vollstreckungshandlung.
Nuran
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#5

31.05.2012, 13:03

ok vielen Dank RA-mw, dann müssen wir wohl warten, bis wir die vollstreckbare ausfertigung haben..
Goldlöckchen

#6

31.05.2012, 13:07

Sonea hat geschrieben:Titel, Klausel, Zustellung.
Das gilt bei jeder Vollstreckungshandlung.
Aber nicht beim VZV. "... nicht erforderlich sind Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und Zustellung des Vollstreckungstitels", Zöller, § 845 Rn 2.
Sonea

#7

31.05.2012, 13:26

Aha ... interessant.
Wieder was gelernt (wobei ich mit dem vZV ja auch nur bedingt befasst bin ...)
Nuran
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#8

31.05.2012, 13:28

also jetzt doch nicht hab ich das richtig verstanden?
Nuran
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#10

31.05.2012, 13:32

danke ;)
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