Hallo..
bräuchte dringend euren Rat..
Ich muss einen vorläufigen Zahlungsverbot machen, haben aber noch keine vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils nur eine Ausfertigung. Kann ich trotzdem einen Zahlungsverbot rausschicken oder muss ich warten, bis wir die vollstreckbare Ausfertigung haben?
Vielen Dank schon mal im Voraus
vorläufiges Zahlungsverbot
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 18.02.2009, 19:09
Ich bin mir nicht 100%-ig sicher, aber du musst ja bei dem vorläufigen Zahlungsverbot eine Kopie des Titels beifügen, damit nicht ungerechtfertigt Zahlungen an den Schuldner zurückgehalten werden.
Warum wollt ihr denn jetzt schon ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen?
Warum wollt ihr denn jetzt schon ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen?
Aber nicht beim VZV. "... nicht erforderlich sind Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und Zustellung des Vollstreckungstitels", Zöller, § 845 Rn 2.Sonea hat geschrieben:Titel, Klausel, Zustellung.
Das gilt bei jeder Vollstreckungshandlung.
Aha ... interessant.
Wieder was gelernt (wobei ich mit dem vZV ja auch nur bedingt befasst bin ...)
Wieder was gelernt (wobei ich mit dem vZV ja auch nur bedingt befasst bin ...)