Hallo alle zusammen,
hier mal eine kurze Frage.
Bisher hatte ich auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten Auslagen für EMA und GEWA komplett mit in den Mahnbescheid aufgenommen (z.B. 7,00 €, 10,00 €, 12,00 €). Nun hat unsere Buchhaltung bemängelt, dass dies so nicht richtig sei. Richtig wäre, dass bei diesen Beträgen die Mehrwertsteuer rausgerechnet werden müsse...
Auch bei der Abrechnung müsste erst rausgerechnet und dann wieder draufgeschlagen werden.
Ich höre so etwas zum ersten Mal.
Kann mir jemand weiterhelfen? Wie macht ihr das? Bzw. was ist nun richtig?
Vielen vielen Dank an alle...
Grüße Ela
Mwst. bei Auslagen in MB bei Vorsteuerabzugsberechtigung?
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Der Betrag, der als Auslage ausgelegt wird, wird mit Mehrwertsteuer belegt. Aber das geht nur bei den Auslagen, die der RA in eigenem Namen hat, also AE, EV-Protokolle etc.. Bei Auslagen für Auskünfte, die der Mdt. selbst hätte einholen dürfen, nehme ich keine Mehrwertsteuer.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Wir geben im MB die Auslagen wie EMA usw. immer im Gesamtbetrag bei der Rubrik Auslagen an.
Selbst, wenn wir eigene Forderungen eintreiben.
Unsere Buchhaltung hat noch nie gemeckert. Es hat sich aber auch sonst noch keiner beschwert. Auch wenn wir einen Pfüb machen und wir die Belege dem Gericht mitschicken, haben die noch nichts bemängelt.
LG Chebakatze
Selbst, wenn wir eigene Forderungen eintreiben.
Unsere Buchhaltung hat noch nie gemeckert. Es hat sich aber auch sonst noch keiner beschwert. Auch wenn wir einen Pfüb machen und wir die Belege dem Gericht mitschicken, haben die noch nichts bemängelt.
LG Chebakatze