Hallöchen
Ich brauche eure Hilfe!!!
Ich habe vor ca. einer Woche einen MB bei dem AG Hagen beantragt. So, nun ist eine Monierung gekommen. Ich kenne mich damit nicht aus bzw. habe das noch nie gemacht. Es geht um die vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Ein paar Infos:
- 3 Antragssteller (eine Erbengemeinschaft)
- 2 Antragsgegner
Wir hatten vorgerichtlich wie folgt abgerechnet:
SW: 5.880,00 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 439,40 €
0,6 Erhöhungsgebühr Nr. 1008 202,80 €
Auslagenp. Nr. 7002 20,00 €
ZS 662,20 €
19 % Ust Nr. 7008 125,82 €
Summe 788,02 €
Ich habe auf der Seite Auslagen/Nebenforderungen etwas falsch ausgefüllt. Das System hat mir immer angezeigt, dass der Betrag zu hoch sei. Ich habe daraufhin bei dem AG Hagen angerufen und nachgefragt, ob die mir weiterhelfen können. Das haben die auch gemacht. Nur bei dem was ich da eingeben sollte, zeigte mir das System auch einen Fehler an. Daraufhin meinte die Frau ich soll einfach auf weiter drücken.
Ich hatte dies angegeben:
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 788,02 €
zuzüglich Zinsen 5 % ab 02.02.2012
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: 5.880,00 €
VVRVG ist anzurechnen: 48,75 €
Kann mir jemand helfen????
Achso Pt. sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Danke
Mahnverfahren-Monierung
- Adora Belle
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Wie kommst Du auf den
Wie lautet überhaupt die Monierung?
Betrag? Es ist die halbe GG anzurechnen, höchstens aber eine 0,75 Gebühr. Die beträgt, wenn ich jetzt nix übersehen hab, bei Euch 253,50.Habibi hat geschrieben:VVRVG ist anzurechnen: 48,75 €
Wie lautet überhaupt die Monierung?
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Wie kommst du denn auf die 48,75 €? Anzurechnen sind die hälftige Geschäftsgebühr, maximal 0,75. Das wären 219,70 € (bei 1,3 Geschäftsgeb.) und 33,80 € (bei 0,6 Erhöhungsgeb.). Das heißt, du rechnest bei der 1,3 die Hälfte, also 0,65 an und bei der Erhöhungsgeb. verbleibt demnach nur noch 0,1 zum Anrechnen, damit du nicht über die 0,75 hinaus kommst. Zusammen sind das 253,50 €, die anzurechnen sind.
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Danke schön
Also hier steht:
"Beanstandung:
Die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300/2302 VV RVG erscheint überhöht.
Bitte
-versichern Sie den besonderen Umfang und/oder die Schwierigkeit der Angelegenheit oder
- tragen Sie einen evtl. abweichenden Streitwert für diese Gebühr ein (bei Teilzahlung vor MB-Antrag) oder
- reduzieren Sie den Beatrag entsprechend
IhrE Angaben hierzu lauten:
Umfang/Schwierigkeit VV 2300 RVG -keine Angabe-
abw. Streitwert zu Nr. 2300/2 VV RVG 5880,00 €
Zinssatz 5
Zinsvermerk B Variabler Zinssatz über Basiszins
vom 02.02.2012
bis X"
Also hier steht:
"Beanstandung:
Die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300/2302 VV RVG erscheint überhöht.
Bitte
-versichern Sie den besonderen Umfang und/oder die Schwierigkeit der Angelegenheit oder
- tragen Sie einen evtl. abweichenden Streitwert für diese Gebühr ein (bei Teilzahlung vor MB-Antrag) oder
- reduzieren Sie den Beatrag entsprechend
IhrE Angaben hierzu lauten:
Umfang/Schwierigkeit VV 2300 RVG -keine Angabe-
abw. Streitwert zu Nr. 2300/2 VV RVG 5880,00 €
Zinssatz 5
Zinsvermerk B Variabler Zinssatz über Basiszins
vom 02.02.2012
bis X"
- Adora Belle
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Du mußt halt begründen, daß die Erhöhung auf der Mandatierung durch mehrere Auftraggeber beruht.
-
- Forenfachkraft
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Ich habe das jetzt so eingetragen (in einem Online-Mahnbescheid). Der zeigt leider wieder an, dass es falsch ist.
"Warnung: Die angegebene Anwaltsvergütung für vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben hinsichtlich eines evtl. vorhandenen vorgerichtlichen Streitwerts und hinsichtlich des Umfangs und Schwierigkeit der vorgerichtlichen Tätigkeit oder reduzieren Sie den geltend gemachten Betrag entsprechend."
mhhhhh........
"Warnung: Die angegebene Anwaltsvergütung für vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben hinsichtlich eines evtl. vorhandenen vorgerichtlichen Streitwerts und hinsichtlich des Umfangs und Schwierigkeit der vorgerichtlichen Tätigkeit oder reduzieren Sie den geltend gemachten Betrag entsprechend."
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Ich sags nochmal:
Adora Belle hat geschrieben:Du mußt halt begründen, daß die Erhöhung auf der Mandatierung durch mehrere Auftraggeber beruht.
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Sie ist aber doch erst bei Antrag und da erscheint schon mal so ein Hinweisfenster, wenn was nicht stimmig ist. In dem Online-Antrag selber hast Du keine Möglichkeit bei der Anrechnung dazu was auszuführen.Adora Belle hat geschrieben:Ich sags nochmal:
Adora Belle hat geschrieben:Du mußt halt begründen, daß die Erhöhung auf der Mandatierung durch mehrere Auftraggeber beruht.
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