Mietforderungen

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Tash
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#1

06.02.2012, 10:10

Guten Tag zusammen,

also folgendes Problem:

Wir haben Mietrückstände der Schuldnerin, dort nehme ich die Katalognummer 19!? Dann haben wir aber noch eine Forderung bezüglich einer Betriebskostennachzahlung 2010...

Meine Frage ist, ob ich den Betrag der Betriebskostennachzahlung mit in die Katalognummer 19 nehme oder eine andere Nummer? Stelle ich dann 2 Mahnanträge?

Vielen Dank im Voraus =)
Was der Sonnenschein für die Blumen ist, das sind lachende Gesichter für die Menschen.
buschi
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#2

06.02.2012, 10:36

Wenn mit Betriebskosten die Nebenkosten gemeint sind, können die auch mit unter der Nr. 19 geltend gemacht werden. Unter Nr. 19 sind ja Mietkosten und Nebenkosten enthalten. Wenn es keine Miete, sondern nur Nebenkosten sind, kann man auch noch die 20 (Mietnebenkosten, Renovierungskosten) oder die 21 (Miete. sonstige Ansprüche) nehmen. Wenn das alles nicht passt, würde ich den Anspruch bei "sonstiger Anspruch" (das war im alten Stuttgarter MB-Vordruck die Zeile 35/36) geltend machen. Dafür musst du keine zwei Mahnanträge stellen, das kommt alles in einen, musst die Positionen nur einzeln detailliert aufführen, entweder zweimal mit der 19 oder die Miete unter 19 und die Betriebskostennachzahlung unter 20 oder 21 oder unter "sonstiger Anspruch". :lol:
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Riprie
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#3

06.02.2012, 10:38

Ich würde die Nebenkostennachzahlung auch unter 20 und alles in einem MB geltend machen.
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Pepples
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#4

06.02.2012, 11:13

@Riprie: Deine Berufsbezeichnung ist leider nicht eindeutig, bitte ändere das entsprechend. :thx
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