Guten Morgen,
erstmal danke, dass einem hier immer so wunderbar geholfen wird.
Ich hätte da ein Problem und hoffe, ihr könnt mir auch hier weiterhelfen.
Also folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Mahnbescheid gegen den Schuldner über 5 ausstehende Mieten und 3 Rechnungen (Nebenkosten etc). Insgesamt eine Hauptforderung in Höhe von 5.456,13 €.
Es kam dann ein Teil-Widerspruch über 1.600,00 €. Vom Gericht kam dann folgende Mitteilung: Der Widerspruch richtet sich gegen einen Teil des Anspruchs, und zwar:
- die Hauptforderung in Höhe von 1.600 €
- die Zinsen, soweit sie sich auf den widersprochenen Teil der Hauptforderung beziehen
- die Verfahrenskosten, soweit sie sich auf den widersprochenen Teil der Hauptforderung beziehen
Wir haben dann einen Teil-VB gemacht, soweit so gut.
Als dieser dann zugestellt war, haben wir ZV-Auftrag gemacht.
Nun kam vom Gerichtsvollzieher ein Schreiben, dass wir den Widerspruchsteil im Forderungskonto nicht beachtet haben und wir ihm eine korrigierte Forderungsaufstellung schicken sollen.
Nun steh ich aufm Schlauch.
Die 1.600 € ergeben sich aus den Beträgen nicht und ich kann ja nicht,s ollte ich nun ein 2. Forderungskonto erstellen, einfach von der Hauptforderung irgendwo den Teil abziehen.
Hat jemand ne Idee? Wäre super, vielleicht denk ich auch nur zu kompliziert. Keine Ahnung.
Danke euch schonmal
Vanni
Teil-Widerspruch MB
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Was hast du denn ins Foko eingestellt? Du mußt die 1.600,00 Euro, die hierauf entfallenden Zinsen und Verfahrenkosten rausrechnen, weil du hierüber keinen vollstreckbaren Titel hast.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)