Frage zum europäischen Mahnverfahren

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koffeinkonsumentin
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#1

12.01.2012, 10:20

Hallo zusammen!

Kennt sich jemand von euch damit aus?

Folgende Frage: Wenn man der "Ablehnung der Überleitung in ein ordentliches Verfahren" zustimmt, ist das Verfahren dann gänzlich abgeschlossen? Passiert danach noch irgendetwas oder ist die Sache endgültig erledigt und es kann auch nicht mehr beantragt werden, das streitige Verfahren doch durchzuführen?

Hat vielleicht jemand eine Literaturempfehlung zum europ. Mahnverfahren allgemein (Kommentar etc.)?

Danke und liebe Grüße!
Steffie
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