Hallo alle zusammen!
Ich muss einen Mahnbescheid in der Schweiz machen. Da die Schweiz ja nicht in der EU ist, kommt ja das Europäische Mahnverfahren nicht in Frage. Wo bekomme ich das Formular für einen internationalen Mahnbescheid bzw. Zahlungsbefehl her. Ich habe im Internet einfach nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße aus Berlin
Mahnbescheid in der Schweiz
- Linnea
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 01.02.2012, 15:29
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Hallo Lillycat,
ich weiß nicht, ob das für dich noch aktuell ist. Wir hatten das Thema hier auch. Wir haben einen Mahnbescheid beim AG Wedding gestellt. Die sind für internationale Mahnbescheide zuständig. Das ging ganz normal über das Online-Formular.
Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass es besser ist, einem Anwalt in der sShweiz das zu übergeben, denn letztendlich ist das alles sehr aufwendig mit dem ganzen Betreibungsverfahren...
Viele Grüße, auch aus Berlin,
Linnea
ich weiß nicht, ob das für dich noch aktuell ist. Wir hatten das Thema hier auch. Wir haben einen Mahnbescheid beim AG Wedding gestellt. Die sind für internationale Mahnbescheide zuständig. Das ging ganz normal über das Online-Formular.
Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass es besser ist, einem Anwalt in der sShweiz das zu übergeben, denn letztendlich ist das alles sehr aufwendig mit dem ganzen Betreibungsverfahren...
Viele Grüße, auch aus Berlin,
Linnea
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Warum macht Ihr nicht direkt ein "Beitreibungsbegehren" in der Schweiz? Dafür braucht man keinen Titel und kann sich viel Zeit und Kosten sparen!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Kommt darauf an, in welchem Teil der Schweiz man unterwegs ist Im deutschsprachigen Teil reicht bei einigen auch ein Zustellungsbevollmächtigter in der Schweiz!
Wenn man aus dem VB vollstrecken möchte in der Schweiz läuft dann sowieso das Beitreibungsbegehren, wofür dann auch der Schweizer Anwalt oder der Zustellungsbevollmächtigte nötig sind und von daher habe ich doch vorher nur Kosten und Zeit vergeudet mit einem deutschen VB der in der Schweiz zugestellt wird etc....
Wenn man aus dem VB vollstrecken möchte in der Schweiz läuft dann sowieso das Beitreibungsbegehren, wofür dann auch der Schweizer Anwalt oder der Zustellungsbevollmächtigte nötig sind und von daher habe ich doch vorher nur Kosten und Zeit vergeudet mit einem deutschen VB der in der Schweiz zugestellt wird etc....
- Linnea
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 01.02.2012, 15:29
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Wir haben das Betreibungsverfahren mit einem Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz laufen. Das ist aber sehr zeitraubend und kostet auch recht viel an Gebühren. Von daher sollte sich das auch lohnen. Wegen 100 Euro braucht man da gar nicht anfangen.
Die Schweizer Gerichte mögen das wohl aber nicht so sehr, wenn man das von Deutschland aus macht. Die haben das lieber, wenn das einheimische Anwälte machen...
@cosmicmoon: Wie kann man denn ein Betreibungsverfahren ohne Titel machen?
Die Schweizer Gerichte mögen das wohl aber nicht so sehr, wenn man das von Deutschland aus macht. Die haben das lieber, wenn das einheimische Anwälte machen...
@cosmicmoon: Wie kann man denn ein Betreibungsverfahren ohne Titel machen?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Das Beitreibungsbegehren ist mehr oder minder mit unserem deutschen Mahnverfahren in Kombination mit der dt. ZV zu vergleichen. Sprich, wenn man noch keinen Titel hat, wird genauso wie in Dtl. erst einmal eine Zahlungsaufforderung (in Dtl = MB) versandt, man braucht also nicht unbedingt einen Titel - wenn der Schuldner "widerspricht" bzw. "Rechtsvorschlag" macht bzw. die Ansprüche bestreitet, dann geht es weiter wie in Dtl. in ein ordentliches Verfahren über. Also gleiches im Endeffekt "gleiches Risiko" wie in Deutschland beim Widerspruch gegen MB. Nur am Ende hat man gleich einen Titel, der sofort in der Schweiz vollstreckbar ist, ohne weitere Kosten zu verursachen wie Zustellungskosten in die Schweiz für MB und VB (eventuelle Übersetzungskosten)... und wenn man den dt. VB hätte muss man auch den Weg des Beitreibungsbegehrens gehen, also am Ende doppelte Kosten, gleiches Ergebnis...
Sorry, bin heut im Stress, wenn es verwirrt klingt, nicht meckern...
Mehr Infos zum Beitreibungsbegehren finden sich hier:
http://www.rheinfelden.ch/dl.php/de/200 ... +SchKG.pdf" target="blank
http://www.konkursamt.tg.ch/xml_16/inte ... /f2436.cfm" target="blank
http://www.betreibung-konkurs.ch/bk/" target="blank
Sorry, bin heut im Stress, wenn es verwirrt klingt, nicht meckern...
Mehr Infos zum Beitreibungsbegehren finden sich hier:
http://www.rheinfelden.ch/dl.php/de/200 ... +SchKG.pdf" target="blank
http://www.konkursamt.tg.ch/xml_16/inte ... /f2436.cfm" target="blank
http://www.betreibung-konkurs.ch/bk/" target="blank
- Adelia
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1322
- Registriert: 14.07.2010, 10:44
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
Ich hätte hierzu auch mal eine Frage.
Ich habe hier eine Schuldnerin, wo mir ein Personalausweis der Deutschen Botschaft in Bern vorliegt - sie kommt eigentlich aus Deutschland. Die Schuldnerin hat im Juni 2011 hier in Deutschland eine Wohnung angemietet. Sie hat eine Miete gezahlt und dann nie wieder. Im Dezember scheint sie wieder in die Schweiz gezogen zu sein.
Ist es günstig hier jetzt einen Mahnbescheid zu beantragen (es ist ja nicht sicher, wie lange sie in der Schweiz bleibt) und kann mir einer sagen, was das ungefähr kostet?
Ich habe hier eine Schuldnerin, wo mir ein Personalausweis der Deutschen Botschaft in Bern vorliegt - sie kommt eigentlich aus Deutschland. Die Schuldnerin hat im Juni 2011 hier in Deutschland eine Wohnung angemietet. Sie hat eine Miete gezahlt und dann nie wieder. Im Dezember scheint sie wieder in die Schweiz gezogen zu sein.
Ist es günstig hier jetzt einen Mahnbescheid zu beantragen (es ist ja nicht sicher, wie lange sie in der Schweiz bleibt) und kann mir einer sagen, was das ungefähr kostet?