Insolvenzverfahren-Restschuldbefreiung!

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Jara
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#1

21.02.2006, 11:25

habe eine Akte in der das Insolvenzverfahren schon lange läuft, seit einem Jahr haben wir keine Nachricht.

nun habe ich im Internet recherchiert, dass "dem SChuldner die Restschuldbefreiung angekündigt sei".

Was bedeutet das?
Also was Restschuldbefreiung bedeutet weiß ich, aber wie geht das nun weiter und was heißt "angekündigt".

bekommen wir automatisch weitere Nachrichten durch den Insolvenzverwalter?

Wie lange dauert das dann noch?
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happykitcat
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#2

21.02.2006, 12:28

Hi Jara,

die Frage ist ja erst einmal, wann hat der Schuldner den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Meist wird dieses gleich mit dem InsO-Antrag gemacht, wenn nicht, dann macht das meist der InsV mit dem Eröffungsgutachten.

Wenn das Verfahren nun abgeschlossen ist, befindet sich der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode, in der er keine neuen Schulden machen sollte, damit ihm die Restschuldbefreiung nicht versagt werden kann.

Die Ankündigung der Restschuldbefreiung erfolgt meines Wissens mit Abschluss des Insolvenzverfahrens und Beginn der Wohlverhaltensperiode (meist zwischen 5 und 7 Jahren, je nachdem wie lange das InsO-Verfahren angedauert hat).

Du müsstest jetzt prüfen, wann das InsV eröffnet worden ist. Vom Eröffnungsdatum aus, kannst du dann meines Wissens errechnen, wann dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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