Pfändung in Rentenanwartschaften

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Lamira
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 04.05.2011, 14:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#1

12.12.2011, 20:51

Hallo,
ich habe da mal eine Frage.

Wir haben ein Beratungsgespräch mit einer Mandantin geführt und diese hat für die Beratung nicht gezahlt. Nun haben wir den VB der auch erlassen wurde und rechtskräftig ist beantragt. Die Schuldnerin ist Arbeitslos und war es wahrscheinlich bereits bei Beratung durch uns. Die Schuldnerin hat eine E.V. auf unseren Antrag abgegeben und nun wollen wir in die Rentenanwartschaft pfänden. Im Protokoll der E.V. steht "Rentenanwartschaften Beginn noch nicht absehbar" Können wir in die Rentenanwartschaften pfänden? Und wann bekommen wir dann unser Geld?

Kann man nicht erst in Rentenanwartschaften pfänden, wenn der Schuldner 60 oder über 60 ist?
Spielt die Arbeitslosenzeit eine Rolle?

Stehe voll auf dem Schlauch! Brauche dringend Hilfe!

Habe eine BGH Entscheidung dazu gefunden, verstehe aber nur Bahnhof davon! Entscheidung vom 21.11.2002 AZ IX ZB 85/02
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#2

12.12.2011, 21:04

Ja, Du kannst schon pfänden. Die Pfändung wird vorgemerkt, bis sie tatsächlich Rentenzahlung erhält. Das kann je nach Alter des Schuldners durchaus laaaaaaaange dauern.
Spielt die Arbeitslosenzeit eine Rolle?
Du musst bei Beantragung des PfÜb dabei nichts weiter beachten.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Lamira
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 04.05.2011, 14:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#3

13.12.2011, 09:00

Muss ich dafür einen ganz normalen PfÜb beim Gericht machen? Wie genau funtioniert so etwas genau?

Haben noch nicht mal die Rentenversicherungsnummer!

Muss man die LVA direkt als Drittschuldner anschreiben???

Vielen Dank!!
Lamira
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 04.05.2011, 14:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#4

13.12.2011, 21:20

Hallo, ich habe meine Problemchen in den Griff bekommen, habe ein vorläufiges Zahlungsverbot gemacht und werde dann wohl in den nächsten Tagen den PfÜb machen!!!

Wußte garnicht, dass man sowas auch ohne Versicherungsnummer machen kann.

Ok, vielen Dank und liebe Grüße

:D
Antworten