Monierung Mahnbescheid wg. gesetzl.Vertreter (AG & Co. K

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Ahurani

#1

05.04.2007, 16:20

Hallo,

ich hab mal wieder ne Monierung bekommen. Nicht, dass ich mich schon wieder darüber aufrege, dass die Anwaltsgebühr zu hoch angesetzt sei, die wir als Nebenforderung geltend gemacht haben, nö, nun muss ich auch noch Stellung nehmen zum gesetzlichen Vertreter der Mandantin, die eine AG & Co. KG ist. Hab so eine Konstellation noch nie gehabt, nur GmbH & Co. KG, aber ich dachte da gibts keine großen Unterschiede?!

Ich habe in letzter Zeit sehr wenig MB´s ausfüllen müssen, aber ich habe extra nochmal nachgesehen. Bei einer GmbH & Co. KG gibt man doch als gesetzlichen Vertreter die Komplementärin an oder? Das ist in diesem Fall eine AG. Ich meine sogar, dass man die Komplementärin inzwischen GANZ weglassen kann/darf, oder was habe ich konkret falsch gemacht? Einen gesetzlichen Vertreter der Komplementärin muss ich doch nicht nochmal extra aufführen oder? Hab ich jedenfalls noch nie gemacht. Oder liegts an der Rechtsform (AG & Co. KG) selbst? Ich bin überfragt. :(

1000 Dank für Eure Hilfe!
Ahurani

#2

05.04.2007, 16:27

Hi,

ich poste nochmal eben kurz die Monierung:

"Beim gesetzlichen Vertreter des Antragstellers entspricht das Vertretungsverhältnis (Stellung des gesetzl. Vertreters) nicht der beim Antragsteller bezeichneten Rechtsform."

Kann jemand damit etwas anfangen und mir nen Tipp geben? Dankeschööön!
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Curry
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#3

05.04.2007, 16:28

Da kann ich nur wieder auf die Hilfe von RA-Micro hinweisen:

"Ist eine AG & Co. (KG, OHG) Antragsteller oder Antragsgegner, so ist laut den Ausfüllhinweisen der Gerichte die AG, die als Komplementär bzw. Gesellschafter auftritt, in Spalte 1 als Antragsteller zu erfassen, die eigentlich für natürliche Personen vorgesehen ist, und zwar ohne Anredeschlüssel. Die gesetzliche Vertretung gilt dann für Spalte 1."

Du gibst also in Spalte 1 die AG an. In Spalte 2, Zeile 9, die AG & Co. KG und in Spalte 2, Zeile 13, den Vertreter der AG, also den Vorstand.


edit: das ist vom Prinzip her genau wie bei einer GmbH & Co. KG
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#4

05.04.2007, 16:37

@nancy
Wo unter Hilfe findet man das denn bei RA-Micro? :wirr
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#5

05.04.2007, 16:41

Du gehst auf Hilfe, gehst dann im Programmbaum auf:

-RA-Micro Hilfen
-Z Zwangsvollstreckung
-Mahnverfahren
-Z36 Bescheide
-Automatisierter MB

und klickst dann im vorgegebenen MB auf "gesetzlicher Vertreter". Dann öffnet sich ein Fenster und dann klickst du auf "Stellung".
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Ahurani

#6

05.04.2007, 16:46

Hi Nancy,

RA-Mirco ist ja echt klasse. Wir arbeiten mit Advoware und ich denke nicht, dass das Programm solche Hilfen anbietet, arbeite damit aber auch nicht so lange. Tjo, und wegen der Monierung muss ich wohl bei Gericht anrufen, denn auf der Monierung kann ich ja nur die Stellung angeben, aber nicht, dass die AG eigentlich in Spalte 1 soll. :roll:

Was die GmbH & Co. KG angeht: Ich habe es jahrelang echt so gemacht, dass ich in Spalte 3 als gesetzlichen Vertreter die GmbH eingegeben habe, das hat immer hingehauen. Und dann erfuhr ich, dass man die Komplementärin eigentlich gar nicht mehr angeben braucht, habt Ihr davon auch schon gehört? Naja, ich mach gleich Feierabend und beschäftige mich Dienstag weiter mit meiner Monierung! ;)
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#7

05.04.2007, 16:49

Ja, es wäre wohl am besten, wenn du das mit dem Gericht abstimmst, sonst bekommst du nachher noch eine Monierung. Das kostet ja alles Zeit.
Curry

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#8

05.04.2007, 16:49

Was die GmbH & Co. KG angeht: Ich habe es jahrelang echt so gemacht, dass ich in Spalte 3 als gesetzlichen Vertreter die GmbH eingegeben habe, das hat immer hingehauen. Und dann erfuhr ich, dass man die Komplementärin eigentlich gar nicht mehr angeben braucht, habt Ihr davon auch schon gehört? Naja, ich mach gleich Feierabend und beschäftige mich Dienstag weiter mit meiner Monierung!
Nein, davon habe ich noch gar nichts gehört. Ich mache das auch bei einer GmbH & Co. KG wie oben beschrieben.
Curry

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#9

05.04.2007, 16:57

@nancy
Danke schön :huepf man lernt bei diesem Programm nie aus.

@Ahurani
Wir machen es bei einer GmbH & Co. KG auch so, dass wir alle angeben. Aber am besten fragst Du bei Gericht mal nach was sie von Dir wollen. Machen wir auch meist so und bekommen größtenteils auch hilfereiche Auskunft.

Wir wünschen frohe Ostern :blumen

jujo
Ahurani

#10

05.04.2007, 19:24

Hallo,

mich hat das ja nun nicht losgelassen und ich habe in meinem schlauen Buch, welches mein Chef mal vom Gericht mitgebracht hat, reingeschaut wie man Mahnbescheide richtig ausfüllt. Dort stehts wie von Dir Nancy beschrieben drin und sogar, dass man dann unter gesetzlicher Vertreter den Geschäftsführer der GmbH bzw. AG (Komplementärin) angibt. Lustigerweise habe ich aber auch ganz viele Muster hier, denn man lernt ja nie aus, bei all den Monierungen und dort habe ich es wie gesagt so ausgefüllt, dass ich in Spalte 3 (Antragsgegner) die GmbH & Co. KG eingegeben habe und unter gesetzlicher Vertreter die Komplementärin. Meine ehemalige Kollegin, die auch im ReNo-Verein Hamburg ist, berichtete mir dann irgendwann, dass die Angabe der Komplementärin gar nicht mehr nötig sei, man sie also weglassen könne. Ich habe sie aber weiterhin angegeben und KEINE Monierung bekommen. Ich werde manchmal echt nicht mehr schlau aus diesem automatisierten Verfahren. Ich finde das viel schlimmer als alte Mahnbescheide auszufüllen. :roll:

Am Dienstag werde ich mal mein Glück versuchen und beim Mahngericht anrufen. Telefonisch lässt sich so etwas eher klären.

Schöne Ostern wünsche ich Euch!
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