Hallo.
Ich hänge hier gerade an meiner Forderungsaufstellung....
meine Zwischensumme in der Forderungsaufstellung sieht folgendermaßen aus:
Kosten Zinsen Hauptforderung
98,04 € 373,86 € 5.027,40 €
Der Schuldner hat eine Teilzahlung geleistet in Höhe von genau 5.027,40 €. Der Betrag entspricht ja genau meiner Hauptforderung. Kann ich jetzt die Hauptforderung direkt mit der Zahlung des Schuldners verrechnen, sodass nur noch die Kosten und die aufgelaufenen Zinsen übrig bleiben? Oder muss ich eine ganz normale Anrechnung nach § 367 BGB machen? Weil dann bleiben ja noch 471,90 € übrig, auf die wieder Zinsen kommen oder?
Ich wäre für eure schnelle Hilfe sehr dankbar.
LG
Kathi
§ 367 BGB bei Zahlung der Hauptforderung?
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- Foren-Praktikant(in)
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Also eigentlich nichts, im Endeffekt kommt eh mehr raus als, wenn man nach § 367 vorgeht. Ich hatte es erst so gemacht, dass ich die Zahlung komplett auf die HF angerechnet habe und jetzt habe ich mir noch einmal genauer Gedanken darüber gemacht. Ich habe im Kommentar zum BGB gelesen, dass man scheinbar die Zahlung auf die HF anrechnen kann, wenn es der RA akzeptiert oder mit dem Schuldner vereinbart wurde, dass die HF gezahlt wird.
Es sollte geprüft werden, welchen genauen Verwendungszweck der Schuldner angegeben hat.
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- Foren-Praktikant(in)
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okay. Vielen Dank für eure Antworten! Ich werde das einfach mal prüfen, was im Verwendungszweck stand bei der Überweisung.
- Anahid
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