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Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 24.08.2011, 10:13
von pontifex
Hallo Leute,
hab mal eine Frage. Es wurde ein "normale" Mahnbescheid beantragt, obwohl es sich um eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis handelt, die eigentlich mit einem arbeitsrechtlichen Mahnbescheid geltend zu machen war. gibt es da einen weg das ding noch zu retten oder was würdet ihr machen?

kann man beim arbeitsgericht wenn die forderung höher als 5001 € ist auch ohne anwalt diese sache direkt geltend machen?

Danke!

Gruß
PM

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 24.08.2011, 10:28
von sansibar
Falsche Gerichtsbarkeit kann man leider nicht mehr retten, bei falscher Instanz hätte man verweisen lassen können.Den wirst du zurück nehmen müssen.
Beim Arbeitsgericht gibt´s keinen Anwaltszwang, egal wie hoch der Streitwert ist.

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 24.08.2011, 10:29
von LuzZi
Soweit ich mich recht erinner, herrscht vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang und beim Arbeitsgericht ist´s ja auch nicht streitwertabhängig.

Ich kann dir sagen, was ich mit dem falschen MB machen würde: Zurücknehmen! Was willst du damit sonst machen? Du musst halt beim ArbG beantragen.

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 24.08.2011, 10:35
von Curry
Also MB würd ich auch zurücknehmen. Sollte es aber schon wg. Widerspruch beim Landgericht sein, wäre zu überlegen, ob da eine Verweisung nicht doch noch möglich wäre?

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 24.08.2011, 20:56
von Pepsi
leider wurde ja nicht geschrieben, an welcher Stelle sie sich befindet.. Wurde der MB schon zugestellt?

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 25.08.2011, 10:56
von sansibar
Eine Verweisung von einer Gerichtsbarkeit an eine andere ist nicht möglich!!!

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 25.08.2011, 11:15
von Curry
Wo steht das?

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 25.08.2011, 11:25
von Tölpel
Gab's denn schon 'ne Monierung?

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 27.08.2011, 16:04
von tiko73
sansibar hat geschrieben:Eine Verweisung von einer Gerichtsbarkeit an eine andere ist nicht möglich!!!
Doch geht :-)
Hatten wir dieses Jahr grad erst. Kollegin hatte die KSchKlage statt beim ArbG beim AG eingereicht. Wir haben dann, als das AG uns das mitgeteilt hat, zeitnahe Zustellung beantragt sowie Verweisungsantrag gestellt und das ging durch und lief dann wunderbar beim zuständigen ArbG.
§§ hab ich grad nicht zur Hand, da ich die diesbezüglichen Unterlagen im Büro hab, kann ich aber gerne nochmal nachschauen am Montag.

Re: Problem mit Mahnbescheid

Verfasst: 27.08.2011, 17:16
von Sam29
(So etwas nennt man Horizontalverweisung. Die Verweisung von einem Gericht zum Antrag der selben Instanz. Es muss lediglich ein Antrag gestellt werden)

Ich finde es nur schwierig zu antworten, wenn man nicht weiß, an welcher Stelle sich der Mahnantrag befindet. Monierung, Widerspruch oder einfach nur rechtzeitig gemerkt?