Problem mit Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
pontifex
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 11.09.2009, 17:08

#1

24.08.2011, 10:13

Hallo Leute,
hab mal eine Frage. Es wurde ein "normale" Mahnbescheid beantragt, obwohl es sich um eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis handelt, die eigentlich mit einem arbeitsrechtlichen Mahnbescheid geltend zu machen war. gibt es da einen weg das ding noch zu retten oder was würdet ihr machen?

kann man beim arbeitsgericht wenn die forderung höher als 5001 € ist auch ohne anwalt diese sache direkt geltend machen?

Danke!

Gruß
PM
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

24.08.2011, 10:28

Falsche Gerichtsbarkeit kann man leider nicht mehr retten, bei falscher Instanz hätte man verweisen lassen können.Den wirst du zurück nehmen müssen.
Beim Arbeitsgericht gibt´s keinen Anwaltszwang, egal wie hoch der Streitwert ist.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

24.08.2011, 10:29

Soweit ich mich recht erinner, herrscht vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang und beim Arbeitsgericht ist´s ja auch nicht streitwertabhängig.

Ich kann dir sagen, was ich mit dem falschen MB machen würde: Zurücknehmen! Was willst du damit sonst machen? Du musst halt beim ArbG beantragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

24.08.2011, 10:35

Also MB würd ich auch zurücknehmen. Sollte es aber schon wg. Widerspruch beim Landgericht sein, wäre zu überlegen, ob da eine Verweisung nicht doch noch möglich wäre?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#5

24.08.2011, 20:56

leider wurde ja nicht geschrieben, an welcher Stelle sie sich befindet.. Wurde der MB schon zugestellt?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#6

25.08.2011, 10:56

Eine Verweisung von einer Gerichtsbarkeit an eine andere ist nicht möglich!!!
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#7

25.08.2011, 11:15

Wo steht das?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#8

25.08.2011, 11:25

Gab's denn schon 'ne Monierung?
tiko73

#9

27.08.2011, 16:04

sansibar hat geschrieben:Eine Verweisung von einer Gerichtsbarkeit an eine andere ist nicht möglich!!!
Doch geht :-)
Hatten wir dieses Jahr grad erst. Kollegin hatte die KSchKlage statt beim ArbG beim AG eingereicht. Wir haben dann, als das AG uns das mitgeteilt hat, zeitnahe Zustellung beantragt sowie Verweisungsantrag gestellt und das ging durch und lief dann wunderbar beim zuständigen ArbG.
§§ hab ich grad nicht zur Hand, da ich die diesbezüglichen Unterlagen im Büro hab, kann ich aber gerne nochmal nachschauen am Montag.
Sam29

#10

27.08.2011, 17:16

(So etwas nennt man Horizontalverweisung. Die Verweisung von einem Gericht zum Antrag der selben Instanz. Es muss lediglich ein Antrag gestellt werden)

Ich finde es nur schwierig zu antworten, wenn man nicht weiß, an welcher Stelle sich der Mahnantrag befindet. Monierung, Widerspruch oder einfach nur rechtzeitig gemerkt?
Antworten