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Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 17.08.2011, 14:32
von Fräulein Schnürschuh
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Denn ich finde meinen Fehler einfach nicht.

Also, wir wurden außergerichtlich tätig wegen 768,02 €. Der Gegner hat bis auf 151,67 € alles gezahlt.
Wegen diesem Betrag haben wir dann ein Mahnbescheid beantragt.

Jetzt kam eine Monierung, dass mein anrechenbarer Teil in Höhe von 16,25 € zu niedrig erscheint.

Aber 0,65 aus 151,67 € sind doch 16,25 €. Könnt ihr mir sagen, wo mein (Denk)fehler liegt?
:thx

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 17.08.2011, 14:37
von Mietzemau
mh...jetzt hab ich aber auch mal zur Sicherheit nachgerechnet. Ich bin aufs gleiche Ergebnis. Dann ruf doch da mal an und frag einfach mal ganz blöde, was das soll. Unfehlbar sind die ja auch nicht.

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 17.08.2011, 14:45
von Yvi_882
Habt ihr eventuell im MB-Antrag den GW für die außgerichtliche Tätigkeit angegeben?
Das kann man nämlich machen, dann fällt die RA-Gebühr und auch der anrechenbare Teil höher aus.

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 24.08.2011, 10:20
von Fräulein Schnürschuh
Hallo, tut mir leid, dass ich jetzt erst wieder antworte.

Ja, den haben wir angegeben. Aber der ist doch jetzt nicht mehr relevant. Es zählt doch nur der vom Mahnverfahren. Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 24.08.2011, 10:32
von Curry
Also ich würd da anrufen und erstmal nachfragen, wieso moniert wurde. Das geht ja alles automatisch dort, das wird ja nicht immer geprüft.

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 24.08.2011, 13:48
von Mietzemau
Manchmal erspart ein Anruf ganz viel unnötige Denkerei und Papier :mrgreen:

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 28.08.2011, 18:45
von MS11newby
mit anrufen bin ich bisher auch immer gut gefahren :D :lol:

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 29.08.2011, 10:34
von Fräulein Schnürschuh
Danke euch. Ich hab dort angerufen und irgendwie war dort ein Häkchen, wo keins sein sollte. Das war das ganze Problem :wink: Vielen Dank.

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 31.08.2011, 14:32
von Fräulein Schnürschuh
So, ich bitte nochmal um Hilfe.
In der gleichen Sache kam wieder eine Monierung. Hierin steht "Die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG erscheint überhöht."

Vorgerichtlich:
Gegenstandswert: 768,02 €
Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit
1,3 GG 84,50 €
PTP 16,90 €
USt 19,27 €
Gesamt 120,67 €

Mahnverfahren
Gegenstandswert: 151,67 €
anrechenbarer Teil: 16,25 €

Ich versteh einfach nicht, wo mein Fehler liegt.

Re: Monierung Mahnverfahren

Verfasst: 31.08.2011, 20:35
von Mietzemau
mh..bevor du dir jetzt noch mal ewig und drei tage den kopf zerbrichst, ruf noch mal da an, dann soll die beim gericht doch einfach mal ne runde länger nachdenken, als nur nach einem häkchen gucken...wo doch beim letzten telefonat eigentlich schon eine klärende auskunft gegeben wurde.