Katalognummer im MB für Sonderumlage WEG

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sandy
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#1

11.08.2011, 16:19

Hallo,

muss heute noch einen MB über nicht bezahlte Wohngeldabrechnung 2009 machen sowie
für Sonderumlagezahlungen Sanierung Tiefgarage der WEG.
Wohngeldabrechnung ist klar - das ist Katalognummer 90.
Welche Katalognummer soll ich für Sonderumlagezahlung Sanierung Tiefgarage nehmen??

Kann mir da einer helfen?
Wäre super.
DANKE.

Sandy
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tweetyS
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#2

11.08.2011, 17:43

Hallo!

Wenn Du die Sonderumlage nicht auch unter Katalognr. 90 nehmen kannst, könntest Du die Forderung auch ohne Katalognr. frei formulieren.
sandy
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#3

12.08.2011, 09:25

Guten Morgen,

vielen Dank! Aber wie soll ich das machen "frei formulieren" ???

Wir arbeiten mit advo-ware - dort kann zu jeder Forderung im MB nur die von advoware vorgegebenen
Katalognummern auswählen. Wenn ich das nicht tue, dann erstellt advo-ware keinen MB.

Wie machst Du das denn??

LG Sandy
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#4

12.08.2011, 16:26

Hallo, leider habe ich erst jetzt wieder hier reingeschaut.

Ich habe keine Kanzleisoftware.

Im Online-Mahnantrag habe ich die Möglichkeit "Katalog. Anspruch" einzutragen oder "Sonst. Anspruch" (nur ausfüllen, wenn im Katalog nicht vorhanden). Mehr kann ich Dir dazu auch nicht sagen.
sandy
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#5

12.08.2011, 16:34

Vielen herzlichen Dank - das hilft mir doch weiter!
Ich ruf vllt. mal beim Rpflg. Mahngericht an und frage nach der richtigen Katalognr. - melde mich dann wieder!

Schönes Wochenende!
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#6

15.08.2011, 11:29

sandy hat geschrieben:Vielen herzlichen Dank - das hilft mir doch weiter!
Ich ruf vllt. mal beim Rpflg. Mahngericht an und frage nach der richtigen Katalognr. - melde mich dann wieder!

Schönes Wochenende!
Bei RA-Micro kann man mit Nr. 99 in die sonstigen Forderungen was eintragen, vielleicht klappt das bei Advoware auch so.
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sandy
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#7

15.08.2011, 12:20

DANKE - ich sehe gleich mal nach.
Layla
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#8

16.08.2011, 10:20

Hallo Sandy!

Für Fälle ohne Katalognummer nehme ich nicht die Auswahl "Anspruch mit Katalognummer" sondern "sonstiger Anspruch". Hier trage ich dann die Bezeichnung und Höhe des Anspruches ein.

Gruß Layla
sandy
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#9

16.08.2011, 10:43

Hallo Layla,

leider gibt mir unser Anwaltsprogramm "advo-ware" unter der Liste der Katalognummern nicht "sonstiger Anspruch" zur Auswahl,
ich versuche das mal in den Grundsteinstellungen zu verändern.
Danke Dir!

Grüße Sandy
Layla
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#10

18.08.2011, 10:14

Hallo Sandy,

vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt. Deshalb versuche ich es nochmal. Wenn ich eine Forderung öffne klicke ich auf die Registerkarte "zusätzliche Daten beim Mahnbescheid". Dort wähle ich dann nicht aus "Anspruch mit Katalognummer" sondern "sonstiger Anspruch". Dort setze ich meinen Punkt rein und ich kann dann Anspruchsbezeichnung und Höhe des Anspruchs hinterlegen. Aber nicht anklicken: Anspruch mit Katalognummer :-)

Gruß Layla
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