Hallo zusammen!
Ich habe einen KfA beim Gericht eingereicht, Gegenseite hat mittlerweile sogar schon bezahlt...
Leider habe ich geschrieben, die Antragstellerin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, was nicht stimmt! Ich habe also keine Umsatzsteuer geltend gemacht.
Kann ich diese nachträglich noch geltend machen?
Wenn ja, hat vielleicht jemand eine Vorlage?
Vielen Dank & Liebe Grüße
Nachtrag zum KfA
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was willst du denn da für eine Vorlage? Du berechnest sämtliche Gebühren mit Mehrwertsteuer und ziehst den bereits festgesetzten Betrag ab.
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(UNHEILIG)
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