wir hatten seinerzeit (ca. 2000 - 2001) einen Mandanten in mehreren Angelegenheiten vertreten, u. a. wegen Schuldenbereinigung, die dann schließlich ergebnislos blieb. Es kam keine Einigung mit den Gläubigern zustande.
Wir haben ihn aber auch in einer Reihe von "normalen" Angelegenheiten vertreten. Die Angelegenheiten waren alle auch in den Jahren 2000 / 2001 erledigt.
Unsere Rechnungen hat der Schuldner damals nur teilweise bezahlt, eine Titulierung hätte sich aber wegen der bekannt schlechten Finanzsituation nicht gelohnt.
Jetzt ist das Insoverfahren eröffnet worden, und wir sollen anmelden.
Meine Frage:
Lohnt es sich überhaupt noch, Forderungen anzumelden, die in den Jahren 2000 bzw. 2001 endabgerechnet, aber nicht bezahlt und durch uns nicht tituliert wurden ?
Verjährt dürften sie ja sowieso sein.
Was denkt Ihr, wird sich der Insoverwalter auf die Verjährung berufen ? Gibt's ein Argument, damit die Verjährung nicht zieht ?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)