Klagrücknahme für den eigenen Mandanten, volle 1,3 Verfg?

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Lamira
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#1

19.07.2011, 20:49

Hi Leute hab mal wieder eine Frage!

Also, wir haben für unseren Mandanten Klage eingereicht, der will diese aber nun zurücknehmen da sich der Gegner gemeldet hat und alles nun so klären will! Was berechne ich außer der schon abgerechneten Geschäftsgebühr?

Also ich würde es so machen:

1,3 VerfG VV-Nr. 3100 RVG
./. 0,65 GeschG VV-Nr. 2300 RVG

und dann hört meine Weißheit auch auf! Kann man da nicht noch eine Einigungsgebühr rausholen? Schließlich hat der Gegner ja Angst bekommen und macht was wir wollen nur wegen der Klageinreichung!

Bitte, bitte helft mir!!!
sunnylein
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#2

19.07.2011, 21:18

Du kannst eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen, wenn die RAe miteinander telefoniert haben. Wenn die Sache beim Gericht anhängig ist, kannst du eine 1,0 Einigungsgebühr nehmen, für eine Einigung über nicht anhängige Sachen, kannst du auch noch eine 1,5 Einigungsgebühr abrechnen...
gkutes

#3

19.07.2011, 21:48

Eine EG bekommst du erst, wenn sich die Parteien mit eurer Beteiligung einigen.
Die TG, ja, falls ein Gespräch deines RA mit dem gegnerischen RA stattgefunden hat

wenn das Mandat zum jetzigen Zeitpunkt beendet ist, dann bekommst du nach deiner Sachverhaltsschilderung nur die VG unter Anrechnung der GG
Lamira
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#4

20.07.2011, 09:06

Die Gegenseite hat keinen Anwalt, also bleibt es wohl nur bei der VG oder???
gkutes

#5

20.07.2011, 09:09

moinsen
:roll:
(editiert, weil die zitate vorhin bissle durcheinander waren)

nein, sorry, Die TG, ja, falls ein Gespräch deines RA mit dem gegnerischen RA oder Gegner stattgefunden hat

das gilt aber auch noch
Eine EG bekommst du erst, wenn sich die Parteien mit eurer Beteiligung einigen.
wenn das Mandat zum jetzigen Zeitpunkt beendet ist, dann bekommst du nach deiner Sachverhaltsschilderung nur die VG unter Anrechnung der GG
Zuletzt geändert von gkutes am 20.07.2011, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
Vance
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#6

20.07.2011, 09:39

Wenn der Gegner keinen Anwalt hat, dann reicht's für fe TG wenn ihr mit dem Gegner selber gesprochen habt.
Lamira
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#7

20.07.2011, 11:33

Gespräche gab es da nur mit dem eigenen Mandanten!
Ich denke dann habe ich doch nr die 1,3 VG die ich berechnen kann, oder?
gkutes

#8

20.07.2011, 11:38

ja, wenn ihr jetzt nicht noch an der Einigung beteiligt seid
Lamira
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#9

20.07.2011, 11:46

ich denke die haben das unter sich geklärt, wir schreiben nur mit der Gegenseite, was uns unser Mandant fordert und damit hat sich das eigentlich.

Vielen, vilen Dank nochmal für eure Hilfe :thx
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