Gegenstandswert Verwaltungsverfahren

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Snoops
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#1

09.06.2011, 11:01

Hallo ihr Lieben,

brauche Hilfe, bin etwas ratlos.

Unser Mandant ist während eines Betriebsausfluges "verunglückt". Nun geht es darum, ob die Berufsgenossenschaft diesen Unfall als "Arbeitsunfall" bestätigt oder nicht. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt; Bescheid erging. Wir haben Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Klage und Berufung folgte.

Mein Problem sind nicht die Gebühren, sondern der Gegenstandswert. Weder aus den Urteilen noch aus der gesamten Akte ergibt sich ein Gegenstandswert, da es sich im Endeffekt nur um Feststellung eines Arbeitsunfalles handelt.

Wie komme ich denn jetzt an meinen Streitwert :?:
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Adora Belle
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#2

09.06.2011, 11:03

Vom Gericht festsetzen lassen.
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LuzZi
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#3

09.06.2011, 11:04

Wie wäre es mit Streitwertfestsetzung? ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Snoops
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#4

09.06.2011, 11:12

ich hab da was gefunden. es gibt einen regelstreitwert in höhe von 5.000,00 € im verwaltungsverfahren (§ 23 Abs. 1 RVG + § 52 Abs. 2 GKG).

aber trotzdem vielen, vielen dank für die schnellen antworten. ihr seid echt super. :thx
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Adora Belle
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#5

09.06.2011, 11:14

Ja, den gibt es. Der wird aber nur herangezogen, wenn keinerlei andere Anhaltspunkte für den Wert vorhanden sind. Es gibt auch noch einen Streitwertkatalog. Trotzdem scheint in Deinem Fall die Festsetzung das richtige Mittel.
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#6

09.06.2011, 11:26

So sehe ich das auch. Ich würde festsetzen lassen, besser ist´s.
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#7

09.06.2011, 11:29

hmmm... und wenn das gericht weniger als 5.000,00 € festsetzt...dann hab ich mir selbst ins bein geschossen.
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#8

09.06.2011, 11:30

Und wenn mehr, dann hast du Glück. :roll:
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#9

09.06.2011, 11:34

Na und? Du kannst doch nicht einfach den Wert nehmen, der Dir am besten paßt.
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#10

09.06.2011, 12:02

Im Verwaltungsrecht gibt es doch auch einen Streitwertkatalog. Den kannst du über die Seite des Bundesverwaltungsgerichts abrufen.
Hier ist er: http://www.bverwg.de/files/1e036aa9942f ... iginal.pdf" target="blank

Aber ich bin im Moment echt etwas verwirrt. Ich hätte jetzt nämlich gedacht, dass die Anerkennung eines Arbeitsunfalls Sozialrecht ist und kein Verwaltungsrecht. Dass das beim Verwaltungsgericht und nicht beim Sozialgericht läuft, hätte ich nicht gedacht.
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