vorl. ZahlVerbot - Schuldner will zahlen

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Andreas

#21

16.03.2006, 09:13

Wenn eine Firma nicht finanziell auf soliden Beinen steht und der Firmenchef sich nicht darum kümmert, zerstört der die Existenzen, nicht du.
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#22

17.03.2006, 20:09

:zustimm
Die Schuldner sind meistens (nicht immer) selber Schuld.

Ich kann jetzt natürlich nur für mich sprechen .... aber ich denke, bei uns geht man noch sehr human mit den Schuldnern um. Ich (die Rechtsabteilung) wird erst nach der 9. Mahnung überhaupt eingeschaltet (von 9 Mahnungen gibt es 7 letzte Mahnungen). Wir sind so ziemlich mit jedem Ratenzahlungsangebot einverstanden und lassen auch noch mit uns reden, wenn das Konto gepfändet ist (oder was auch immer so passiert ist ;-)).
Ausnahme sind bei mir die Schuldner, die am :tel heulend zusammenbrechen und sich grundsätzlich an kein Versprechen halten. OK auch die haben 2 Versuche - wenn da die Fristen nicht eingehalten werden, dann bin ich gnadenlos, da wird gepfändet, was gepfändet werden kann. Habe halt glücklicherweise den Vorteil, dass ich nicht so auf die Kosten achten muss :huepf
Viele Grüße

ich
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Kathy
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#23

19.04.2006, 10:11

Um nochmal auf die fehlende Drittschuldnererklärung zurückzukommen....

Also, denen wurde der PfÜb am 15.02.2006 zugestellt und i hab bis heute nix von denen gehört. :twisted:

Leider ist die Sache in letzter Zeit etwas untergegangen :oops: weshalb i mich etz erst mit dem Problem beschäftige.

Etz hab i überall gekuckt, ob i net an Mustertext finde, um die Drittschuldnererkärung beim DS anzumahnen.

Was schreibt ihr da? Ich hab nämlich bisher noch nix gefunden und ich will nix falsches schreiben, da der DS ja auch evtl. schadenersatzpflichtig ist.
MfG Kathy

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#24

19.04.2006, 12:16

Einen Text habe ich für so was auch nicht.
Ich würd da ganz fix mal anrufen und die bitten, dass die bitte "noch mal" eine Kopie faxen sollen, weil Du die in der Akte nicht findest, Dein Chef die aber haben möchte und Dich umbringt, wenn er die nicht asap bekommt.
WEnn dann schnell ein Fax kommt, hatten die die pünktlich abgegeben und ist von der Post (oder wem auch immer) verbummelt worden. Wenn die morgen nicht da ist .... noch mal anrufen "sie haben mir doch versprochen .... wo ist sie denn? BITTE, bin arme ReNo und hänge an meinem Leben" oder so was.

Hat bei mir immer gehelft! ;-)
Viele Grüße

ich
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#25

19.04.2006, 13:29

Trau mich nicht :D :angst :duckrenn
MfG Kathy

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#26

19.04.2006, 13:32

so schaut unser text aus:


"o.g. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde Ihnen am ?? zugestellt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Beantwortung der Fragen gem. § 840 ZPO schriftlich und vollständig binnen zwei Wochen vorzunehmen. Dies ist bis heute nicht geschehen, weshalb wir Sie zur Vermeidung einer Drittschuldnerklage auffordern, Zahlung zu leisten sowie nachfolgende Fragen zu beantworten:

* Wird die Forderung anerkannt?
* Ab wann kann mit Zahlungen gerechnet werden?
* Wie hoch sind die Nettobezüge des Schuldners?
* Für wieviel Personen besteht Unterhaltspflicht?
* Liegen Ansprüche anderer Personen vor (wenn ja: Betrag)?
* Liegen Vorpfändungen vor (wenn ja: Datum, Betrag)?
* Liegen Pfändungen für laufenden Unterhalt vor (wenn ja: mtl. Betrag)?

Für den Eingang Ihrer Rückantwort haben wir uns den

??

vorgemerkt. Nachstehend aufgeführte Gebühren für dieses Mahnschreiben bitten wir bis spätestens zu o.g. Termin auf eines unserer Konten anzuweisen. Auf Grund Ihres Verzuges sind Sie zur Erstattung verpflichtet (§ 840 ZPO). "


entscheidungen wg. entstehender gebühren: AG Offenbach 33 C 2616/79, LG Bonn 4 T 383/00, AG Düsseldorf 39 C 4875/00
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#27

19.04.2006, 14:16

:thx

Und was krieg i an Gebühren?

ne 3309?????? is ja eigentlich ne ZV-Handlung oder???
MfG Kathy

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#28

19.04.2006, 15:14

nö, ne 0,5 nach 2400 - haste fax, dann schick ich dir die entscheidungen mal
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#29

19.04.2006, 15:28

Du hast PN
MfG Kathy

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#30

19.04.2006, 16:06

fax läuft... :dance
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