Hallöschen, hät ma wieder ein Problemschen
Also, hab meinem Schuldner bzw. seiner Bank u. a. ein vorl. Zahlungsverot geschickt. Nun hat heute der Schuldner (welch ein Wunder ) bei mir angerufen und gefragt, ob er die SChuld in zwei Raten zahlen darf. Mdt ist einverstanden.
So nun liegt bei der Bank noch ne Pfändung vor - die war auch vor meiner da - und die Bank sagt auch, dass eine Zahlung durch Schuldner eigentlich kein Problem sei - der Schuldner muss nur die erste Pfändung zu erst bezahlen.
Nun kann Schuldner ja nur zahlen, wenn i der Bank sag, dass er überweisen darf. Hab aber auch zur Bank gesagt, dass die Pfändung keinesfalls aufgehoben ist, weil wenn er net zahlt, steh i da ....
War dat richtig so bzw. was soll i der Bank schreiben und wann kann i die Pfändung aufheben bzw. ruhen lassen.
was ist der Unterschied zwischen ruhen und aufheben bzw. welche Folgen hat das?
MfG Kathy
Wenn sich irgendwer meiner Fragenflut annimmt wäre ich sehr dankbar.
vorl. ZahlVerbot - Schuldner will zahlen
- happykitcat
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Hi Kathy,
ich würde der Bank mitteilen, dass die Pfändung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung zzgl. der Kosten im Wege der Ratenzahlung ruhen soll.
Wenn denn der Schuldner in der gesetzten Frist nicht zahlt, würde ich der Bank mitteilen, dass das Ruhen der Pfändung wieder aufgehoben wird.
Erst wenn die Forderungen alle beglichen sind, würde ich an die Bank und das Gericht eine Mitteilung machen, dass aus dem PfÜB keine Rechte mehr hergeleitet werden und dass der Vollstreckungstitel dem Schuldner ausgehändigt wird.
Wenn du bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Pfändung aufhebst, musst du im Falle des Nichtleistens des Schuldners wiederum einen neuen PfÜB erwirken, was dann zwar keine weiteren ZV-Gebühren mit sich bringt, aber wiederum neue Gerichtskosten und GV-Kosten hervorruft.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
ich würde der Bank mitteilen, dass die Pfändung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung zzgl. der Kosten im Wege der Ratenzahlung ruhen soll.
Wenn denn der Schuldner in der gesetzten Frist nicht zahlt, würde ich der Bank mitteilen, dass das Ruhen der Pfändung wieder aufgehoben wird.
Erst wenn die Forderungen alle beglichen sind, würde ich an die Bank und das Gericht eine Mitteilung machen, dass aus dem PfÜB keine Rechte mehr hergeleitet werden und dass der Vollstreckungstitel dem Schuldner ausgehändigt wird.
Wenn du bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Pfändung aufhebst, musst du im Falle des Nichtleistens des Schuldners wiederum einen neuen PfÜB erwirken, was dann zwar keine weiteren ZV-Gebühren mit sich bringt, aber wiederum neue Gerichtskosten und GV-Kosten hervorruft.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
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- Kathy
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Hatte vorhin zu der Bank-Tante - Verzeihung Bank-Dame - gesagt, dass ich nach Eingang der ersten Rate über das Ruhen nachdenke (Schuldner wollte bis Anfang nächster Woche zahlen) und das er gerne von seinem Konto überweisen kann, wenn die Überweisung an uns gerichtet ist
Und etz verfass i das ganze mal schriftlich
MfG Kathy
Das Ruhen der Pfändung (Text: bringen wir die Pfändung hiermit rangwahrend und mit dem Recht der jederzeitigen Wiederaufnahme zum Ruhen) bedeutet, daß du die Pfändung nach Belieben wieder aufnehmen kannst.
Du kannst der Bankdame auch sofort schreiben, "bringen wir die Pfändung hiermit für den Fall der sofortigen Überweisung einer Rate von XXX € auf unser Konto rangwahrend und mit dem Recht der jederzeitigen Wiederaufnahme zum Ruhen".
Die Erledigung bedeutet den Verzicht auf sämtliche Rechte aus der Pfändung, also so, als ob dort keine Pfändung gemacht worden wäre.
Du kannst der Bankdame auch sofort schreiben, "bringen wir die Pfändung hiermit für den Fall der sofortigen Überweisung einer Rate von XXX € auf unser Konto rangwahrend und mit dem Recht der jederzeitigen Wiederaufnahme zum Ruhen".
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- Kathy
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nochmal. Hab das etz so geschrieben und hab auch grad einen Überweisungsbeleg von der Bank-Dame zugefaxt bekommen, dass die erste Rate (über die Hälfte der Forderung) heute angewiesen worden ist.
Dat freut mich voll doll
MfG Kathy
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Na dann gratuliere ich dir auch mal zu diesem Erfolg.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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ich gratuliere auch und kann es mir nicht verkneifen zu erwähnen, dass alleine die Zahlungsverbote (auch bei Lohnpfändungen) schon wahre Wunder bewirken können.
jetzt bitte mal die Phantasie anstrengen: *einsmileymitBlumen*
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Viele Grüße
ich
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- Kathy
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Hallo, hab da noch ne Frage zu der Sache.
Also, müsste ich net a Drittschuldnererklärung von den Drittschuldnern kriegen? Ich habe da irgendwas von zwei Wochen im Kopf.
Die haben das alle (FA, Vermieter, Bank) am 07.02.2006 zugestellt bekommen.
Ich meine jetzt abgesehen davon, dass der Schuldner jetzt ja bezahlt (wenn auch nur in Raten) müsste ich net so a Erklärung bekommen von den DS?
MfG Kathy
Also, müsste ich net a Drittschuldnererklärung von den Drittschuldnern kriegen? Ich habe da irgendwas von zwei Wochen im Kopf.
Die haben das alle (FA, Vermieter, Bank) am 07.02.2006 zugestellt bekommen.
Ich meine jetzt abgesehen davon, dass der Schuldner jetzt ja bezahlt (wenn auch nur in Raten) müsste ich net so a Erklärung bekommen von den DS?
MfG Kathy