Vollstreckung auf Übernahme einer Willenserklärung

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vanessa
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#1

30.05.2011, 11:46

Wir haben einen notariellen Kaufvertrag (Vollstreckungsklausel sowie Zustellungsvermerk ist da). Die ZV soll nunmehr nicht wegen der Zahlung des Kaufpreises erfolgen, sondern wegen der Übernahme einer Willenserklärung (eine Übernahme einer Bürgschaft), was u. a. auch notariell vereinbart wurde.

Wie vollstrecke ich das?
cahra
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#2

30.05.2011, 11:51

Nach § 888 ZPO Erwirkung einer nicht vertretbaren Handlung. Hier ist ein Antrag beim Prozessgericht der 1. Instanz zu stellen. Schau mal in der Suchfunktion, da findest Du einiges.
Viele Grüße von Cahra
vanessa
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#3

30.05.2011, 12:07

Eigentlich müsste ja § 894 ZPO gelten und somit ist keine Vollstreckung notwendig!!
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