Zahlung einen Tag nach Mahnbescheidantrag

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lenox61
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#1

18.05.2011, 13:10

Hallo,

wir haben einen Mahnbescheid wegen fälliger Rechnung für Heizkostennachzahlung am 17.05.2011 beantragt und heute in den Briefkasten geschmissen.

Die Rechnung wurde jetzt heute bezahlt. Eingang auf Girokonto.

Die Rechnung wurde angemahnt mit Fristsetzung zum 17.05.2011. Wie gesagt, an diesem Tag war noch kein Geld da.

Muß der Gegner jetzt noch die anfallen Gerichtskosten/RA-Kosten tragen, wir haben ja jetzt nur noch die Möglichkeit, den Mahnbescheid zurückzunehmen, aber meines Wissens fallen die Gerichtskosten an, sobald der Antrag beim Gericht eingeht.

Außerdem war der Gegner in Verzug und hat die Zahlungsfrist mit der gesetzten Mahnung bis zum 17.05.2011 nicht eingehalten.
Sveta

#2

18.05.2011, 13:18

Wenn der Gegner im Verzug war, muss er die angefallenen GK-Kosten und eure 3305 tragen.
Sveta

#3

18.05.2011, 13:19

Gerichtskosten meine ich ;)
jenniver
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#4

18.05.2011, 13:49

Du kannst den Antrag heute noch per Fax zurücknehmen, solltest aber auch gleich die Kopie des Mb-Antrags mit faxen, dann dürften keine GK in Rechnung gestellt werden.
Zumindest beim AG Hagen hatte ich damit noch nie Probleme.
grommelie
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#5

18.05.2011, 15:12

Verstehe ich es richtig, dass ihr Zahlung bis zum 17.05.2011 gefordert habt? Dann wäre der erste Tag des Verzuges doch heute?! Dementsprechend hätte der MB doch erst heute rausgehen können/dürfen/ sollen. Ich würde die Kosten fürs Mahnverfahren in diesem Fall - wenn ich die betreffende Person wäre - nicht zahlen.
Sveta

#6

18.05.2011, 15:14

Ja, da stimme ich zu. Dann dürfte der MB-Antrag erst das Datum von heute haben.
lenox61
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#7

18.05.2011, 16:13

Lieben Dank für eure Antworten,

ich werde den Antrag mit Fax zurücknehmen, das scheint ja kein Problem zu sein.

Mit dem Verzug ist es so, dass der Gläubiger die Rechnung bereits mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung bekommen hatte. Nachdem kein Zahlungseingang erfolgt ist, hat er die Mahnung bis zum 17.05.2011 bekommen.

Somit war er ja wohl auch schon im Verzug, als er die Rechnung nicht bezahlt hat.
grommelie
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#8

19.05.2011, 06:29

Dann hoffe ich, dass ihr bei Eurer erneuten Fristsetzung (nachdem vorher auf der Rechnung eine Frist gesetzt war), den Zusatz dabei hattet "ohne dass darin eine Stundung zu sehen ist"; denn sonst ist es noch immer sehr wahrscheinlich, dass ihr auf den Kosten des Mahnverfahrens sitzen bleibt.
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