Hallo Leute,
stehe heute total auf dem Schlauch. Habe eine Schuldnerin, die verstorben ist. Dies wurde mir im Zuge der Zustellung des vorgerichtlichen Aufforderungsschreibens durch die Post mitgeteilt. Habe dann beim Nachlassgericht nach den möglichen Erben angefragt. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass die Erfolge nicht durch Erbschein festgestellt ist. Eine Verfügung von Todes wegen liege nicht vor. Als Erbe oder Miterbe komme in Betracht ...
Sodann habe ich die dort genannte Person angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Diese rührt sich natürlich nicht. Kann ich nun flugs einen MB gegen den möglichen Erben beantragen? Muss ich beim MB irgendwas beachten?
Für Eure Antworten wäre ich dankbar.
LG
gabrielle
Mahnbescheid gegen Erben
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Du kannst nur gegen Erben einen MB machen, wenn sie denn Erben geworden sind. Ist die Ausschlagungsfrist schon vorbei?gabrielle hat geschrieben:Hallo Leute,
stehe heute total auf dem Schlauch. Habe eine Schuldnerin, die verstorben ist. Dies wurde mir im Zuge der Zustellung des vorgerichtlichen Aufforderungsschreibens durch die Post mitgeteilt. Habe dann beim Nachlassgericht nach den möglichen Erben angefragt. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass die Erfolge nicht durch Erbschein festgestellt ist. Eine Verfügung von Todes wegen liege nicht vor. Als Erbe oder Miterbe komme in Betracht ...
Sodann habe ich die dort genannte Person angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Diese rührt sich natürlich nicht. Kann ich nun flugs einen MB gegen den möglichen Erben beantragen? Muss ich beim MB irgendwas beachten?
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gabrielle
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Wenn die Erbfolge nicht nachgewiesen werden kann, hat der "Erbe" in einem etwaigen Prozess aber gute Karten.
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Ja und warum haste dann nicht die Erteilung eines Erbscheins beantragt bisher? So hast Du nix in der Hand und kannst gegen die Erben gar nichts machen.gabrielle hat geschrieben:würde ich von ausgehen, die Schuldnerin ist im Juli letzten Jahres verstorben.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Ist ggf. Grundbesitz der Schuldnerin vorhanden?gabrielle hat geschrieben:Hallo Leute,
stehe heute total auf dem Schlauch. Habe eine Schuldnerin, die verstorben ist. Dies wurde mir im Zuge der Zustellung des vorgerichtlichen Aufforderungsschreibens durch die Post mitgeteilt. Habe dann beim Nachlassgericht nach den möglichen Erben angefragt. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass die Erfolge nicht durch Erbschein festgestellt ist. Eine Verfügung von Todes wegen liege nicht vor. Als Erbe oder Miterbe komme in Betracht ...
Sodann habe ich die dort genannte Person angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Diese rührt sich natürlich nicht. Kann ich nun flugs einen MB gegen den möglichen Erben beantragen? Muss ich beim MB irgendwas beachten?
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gabrielle
Ich frage mich, wie dem Gericht Erben/Miterben bekannt sein können, wenn dort keine letztwillige Verfügung vorliegt. Würde insoweit kurz mit dem Nachlassgericht telefonisch Kontakt aufnehmen.
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die mögliche Erbin wohnt an der selben Anschrift wie die Erblasserin. Ich könnte mir denken, dass sie die Sterbefallanzeige dann abgegeben hat. Möglicherweise geht das Gericht deswegen von aus, dass sie als Erbin in Betracht kommt.
Wo kommst du her? Es ist in NRW nicht üblich, dass eine Sterbefallanzeige beim AG abgegeben wird.