Hallo zusammen!

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Hannelore
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#1

12.04.2011, 11:58

Kann mir jemand sagen wie ich einen MB zurücknehme, weil der Schuldner doch bezahlt hat. Mitteilung ans Gericht?

Vielen Dank im Vorraus!
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Liesel
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#2

12.04.2011, 12:00

Ist der MB denn schon zugestellt?
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#3

12.04.2011, 12:00

Wie viel Zeit liegt denn zwischen Beantragung MB und Zahlung?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Hannelore
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#4

12.04.2011, 13:46

Der Mahnbescheid ist schon zugestellt.
Der Schuldner hat uns angerufen und sich beschwert. Daraufhin hat unser Sekreteriat nach gründlicher Nachforschung bemerkt, dass der geforderte Betrag bereits beglichen wurde und nur von einer Anwältin (die nicht mehr bei uns arbeitet) falsch verbucht wurde, deswegen hat niemand den Fehler bemerkt.....
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puppa2402
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#5

12.04.2011, 14:05

Das ist ja super. Da bleibt Ihr nämlich auf den Kosten sitzen.
Aber Du musst den nicht zurück nehmen. Du beantragst ja keinen VB.
Liebe Grüße
puppa

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Hannelore
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#6

12.04.2011, 14:09

Muss dem Gericht nicht mitgeteilt werden, dass sich die Sache erledigt hat?
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#7

12.04.2011, 14:11

Nö, warum? Der MB ist doch schon zugestellt, oder? Das Gericht wird nur weiter tätig, wenn Du den VB beantragst.
Liebe Grüße
puppa

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Liesel
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#8

12.04.2011, 14:16

..oder der Gegner Widerspruch einlegt. Ich würde deswegen den Gegner informieren, daß sich die Angelegenheit erledigt hat und ihr das Mahnverfahren nicht mehr weiter betreibt.
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#9

12.04.2011, 14:21

Genau. Denn wenn er Widerspruch einlegt, dann entstehen weitere Kosten. Das teile ich den Schuldnern immer so mit. Ich mach dann quasi ein Abschlussschreiben. In dem steht, dass das Mahnverfahren nicht weiter betrieben wird, da sich die Angelegenheit auf Grund seiner Zahlung erledigt hat und er bitte keinen Widerspruch einlegen soll gegen den MB, da sonst weitere Kosten entstehen.
Liebe Grüße
puppa

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Hannelore
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#10

12.04.2011, 16:33

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE! Ihr habt mir damit sehr weitergeholfen :thx
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