Gebühr 3317 oder 3320

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julie24
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#1

04.04.2011, 15:03

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Wir haben eine Forderung für unseren Mandanten angemeldet, die für den Ausfall festgestellt wurde. Im Nachgang wurde um Nachweis des Ausfalles gebeten und es gab einige Korrespondenz. Kann ich hier nun eine 1,0 3317 oder eine 0,5 3320 abrechnen? Der RVG Kommentar ist hierzu nicht eindeutig. Da steht nur drin, dass bei Tätigkeiten über die Anmeldung hinaus eine 1,0 Gebühr entsteht, aber welche Tätigkeiten zählen dazu? Lediglich Sachstandsanfragen zählen für mich jedenfalls zur 0,5 Gebühr. Weitere Korrespondenz beim Nachweis des Ausfalles wird dort nicht aufgeführt.

Ich hoffe ihr wisst hier weiter. Vielen Dank!

LG
julie24
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#2

05.04.2011, 14:56

Hat keiner eine Ahnung hier von?
Wuppernixe
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#3

05.04.2011, 15:06

aus meiner sicht nur die 0,5, denn erklärungen bezüglich des nachweises sind meines erachtens mit da drin. es wurde ja nichts neues eingebracht. nur im eigentlichen insolvenzverfahren berechnet sich die 1,0. nicht für die reine anmeldung
Muupsi
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#4

05.04.2011, 15:09

Ich würde eine Gebühr nach Nr. 3317 abrechnen, denn die Tätigkeit im Insolvenzverfahren ging ja über die reine Anmeldung der Insolvenzforderung hinaus.
julie24
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#5

06.04.2011, 15:05

Damit hab ich jetzt wieder zwei gegensätzliche Meinungen. Mehr gibt der Kommentar ja auch nicht her! Hat noch irgendwer eine Idee oder schon sowas abgerechnet?
julie24
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#6

08.04.2011, 10:59

Hallo ich greife das Thema nochmals auf und hoffe, dass nun jemand eine Meinung dazu hat, die mir weiterhilft.

:thx
RENO-IM
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#7

05.05.2011, 12:19

Ich habe das gleiche Problem...

Kann vielleicht noch jemand weiterhelfen?


:thx
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misspinky1984
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#8

05.05.2011, 12:22

Ich tendiere zur Nr. 3317 VV RVG, sofern ihr über die reine Anmeldung hinaus noch irgendwie, irgendwann tätig werdet. Wir bearbeiten hier die Insolvenzverfahren für eine Hausverwaltung und dürfen die Akten hier die ganze Zeit über aktiv lassen, um zu kontrollieren, ob Guthaben bestehen, die ggf. an den Insolvenzverwalter ausgehändigt werden müssen, etc pp
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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misspinky1984
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#9

05.05.2011, 12:24

Habt ihr das RVG für Anfänger (14. Auflage)?! Wenn ja, schaut mal Rn 2129 ff 8)
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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