Gerichtsvollzieher und die Lesekenntnisse dieser
Verfasst: 30.06.2005, 14:11
Hallo,
ich habe ein kleineres Problem mit einem GV, dieser hat einen Vollstreckungsantrag mit Antrag auf eV von mir erhalten. In diesem war der Name sowie die Unternehmensbezeichnung des Schuldners korrekt angegeben.
Nun habe ich bereits zum zweiten Mal eine Mitteilung vom GV erhalten, dass der Schuldner nie anzutreffen und (nach der ersten Mitteilung) die eV nun in seinen Geschäftsräumen erfolgen sollte. Auf jedem Schreiben, war der Vorname des Schuldner - Bemerkung: im Vollstreckungsantrag ist dieser korrekt angegeben - falsch.
Da der Schuldner nun auch nicht zum eV-Termin erschien, hat der GV die Unterlagen wieder ans Vollstreckungsgericht versandt zum Erlass eines Haftbefehls. Wir haben den GV nochmals darauf hingewiesen, dass der Vorname des Schuldner Erwin und nicht Dieter lautet. Meine Befürchtung ist nun, dass der Haftbefehl ebenfalls auf den Namen Dieter ausgestellt wird.
Was kann ich dann gegen den GV unternehmen, da nachweislich der Vollstreckungsantrag die korrekten Daten ausweist.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
ich habe ein kleineres Problem mit einem GV, dieser hat einen Vollstreckungsantrag mit Antrag auf eV von mir erhalten. In diesem war der Name sowie die Unternehmensbezeichnung des Schuldners korrekt angegeben.
Nun habe ich bereits zum zweiten Mal eine Mitteilung vom GV erhalten, dass der Schuldner nie anzutreffen und (nach der ersten Mitteilung) die eV nun in seinen Geschäftsräumen erfolgen sollte. Auf jedem Schreiben, war der Vorname des Schuldner - Bemerkung: im Vollstreckungsantrag ist dieser korrekt angegeben - falsch.
Da der Schuldner nun auch nicht zum eV-Termin erschien, hat der GV die Unterlagen wieder ans Vollstreckungsgericht versandt zum Erlass eines Haftbefehls. Wir haben den GV nochmals darauf hingewiesen, dass der Vorname des Schuldner Erwin und nicht Dieter lautet. Meine Befürchtung ist nun, dass der Haftbefehl ebenfalls auf den Namen Dieter ausgestellt wird.
Was kann ich dann gegen den GV unternehmen, da nachweislich der Vollstreckungsantrag die korrekten Daten ausweist.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.