MB über 12.000 € später Erhöhung möglich???

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#1

01.02.2006, 16:35

Hallo !!! :wink2

Tue mich grade schon beim Titel dieses Beitrages schwer und möchte Euch hier mal folgende Frage stellen:

Ist eine Erhöhung des Streitwertes möglich, wenn ein Verfahren vom Mahngericht an das zuständige LG (nach Widerspruch gegen den MB) abgegeben wurde???

Hintergrund:

Wir wollen einen MB machen über 12.000,00 €uronen und wären auch mit dem Betrag (zzgl. der Kosten, Zinsen und was sonst noch so anfällt) zufrieden, wenn der Schuldner aufgrund des MB zahlen würde.
Sollte er aber Widerspruch einlegen, möchten wir gerne auch Schadensersatz geltend machen, müßten dann aber bei unserer Begründung gegenüber dem LG natürlich den Wert erhöhen.

Ich denke ja, dass das kein Problem ist (zumal wir sofort beim LG landen würden) bin mir aber - wie so oft - gar nicht sicher. :doof

Versteht Ihr mich - und habt noch ne Antwort?!?
Viele Grüße

ich
Andreas

#2

01.02.2006, 16:37

Hallo Wifey,

legt der Schuldner Widerspruch gegen den MB ein, muß ja sowieso im Schriftsatz ans Streitgericht ein Antrag gestellt werden.

Dabei könnt Ihr dann ja auch gleich den höheren Antrag stellen. Dann sind natürlich noch ein paar Eurolitos Gerichtskosten nachzuzahlen. Sollte ansonsten aber problemlos gehen.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#3

01.02.2006, 16:39

:thx Andreas - lag ich ja doch nicht so falsch :-)

:huepf
Viele Grüße

ich
Antworten