Hallo !!!
Tue mich grade schon beim Titel dieses Beitrages schwer und möchte Euch hier mal folgende Frage stellen:
Ist eine Erhöhung des Streitwertes möglich, wenn ein Verfahren vom Mahngericht an das zuständige LG (nach Widerspruch gegen den MB) abgegeben wurde???
Hintergrund:
Wir wollen einen MB machen über 12.000,00 €uronen und wären auch mit dem Betrag (zzgl. der Kosten, Zinsen und was sonst noch so anfällt) zufrieden, wenn der Schuldner aufgrund des MB zahlen würde.
Sollte er aber Widerspruch einlegen, möchten wir gerne auch Schadensersatz geltend machen, müßten dann aber bei unserer Begründung gegenüber dem LG natürlich den Wert erhöhen.
Ich denke ja, dass das kein Problem ist (zumal wir sofort beim LG landen würden) bin mir aber - wie so oft - gar nicht sicher.
Versteht Ihr mich - und habt noch ne Antwort?!?
MB über 12.000 € später Erhöhung möglich???
Hallo Wifey,
legt der Schuldner Widerspruch gegen den MB ein, muß ja sowieso im Schriftsatz ans Streitgericht ein Antrag gestellt werden.
Dabei könnt Ihr dann ja auch gleich den höheren Antrag stellen. Dann sind natürlich noch ein paar Eurolitos Gerichtskosten nachzuzahlen. Sollte ansonsten aber problemlos gehen.
legt der Schuldner Widerspruch gegen den MB ein, muß ja sowieso im Schriftsatz ans Streitgericht ein Antrag gestellt werden.
Dabei könnt Ihr dann ja auch gleich den höheren Antrag stellen. Dann sind natürlich noch ein paar Eurolitos Gerichtskosten nachzuzahlen. Sollte ansonsten aber problemlos gehen.