ZV - Schlösser austauschen
Ich soll einen ZV-Auftrag machen in dem der GV nur die SChlösser austauscht. Mein Chef meinte das wäre nach dem Berliner-Modell. Hat jemand eine Vorlage dafür? Was muss ich in den ZV-Auftrag schreiben?
[i]Auch ein Tritt in den Hintern kann einen Schritt vorwärts bedeuten.[/i]
GV anweisen die Räumung nach dem Berliner Model durchzuführen! Also Räumungsauftrag dürftest du in nem Formularbuch finden!
- Sandra1981
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 91
- Registriert: 07.01.2007, 17:08
- Wohnort: Naumburg (Saale)
Ich würde auch nur in einem Formularbuch suchen.
Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag!
Hallo Micki,
hoffe es hilft dir ein wenig weiter...
Räumungsauftrag
In der Zwangsvollstreckungssache
x ./. y
Schuldner 1 : y
Schuldner 2: y
überreichen wir anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteil des Amtsgerichts in ... AZ ... vom 00.00.2006 – sowie eine beglaubigte Abschrift – mit dem Auftrag
die Zwangsvollstreckung durch Austausch der Schlösser der im Titel bezeichneten Wohnung
zu betreiben.
Zugleich beauftragen wir Sie mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen der für diesen Vollstreckungsauftrag anfallenden Kosten.
der Streitwert für die Zwangsherausgabe beträgt 5.040,00 €
0,60 Gebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3309 VV RVG 202,80 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Kosten für diesen Vollstreckungsauftrag 222,80 €
Wir bitten, uns über die getroffenen Maßnahmen und alle sachdienlichen Feststellungen durch Protokollabschriften zu informieren.
Weiterhin bitten wir um Überweisung der eingezogenen Beträge auf eines der im Briefkopf angegebenen Konten.
Liebe Grüße
hoffe es hilft dir ein wenig weiter...
Räumungsauftrag
In der Zwangsvollstreckungssache
x ./. y
Schuldner 1 : y
Schuldner 2: y
überreichen wir anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteil des Amtsgerichts in ... AZ ... vom 00.00.2006 – sowie eine beglaubigte Abschrift – mit dem Auftrag
die Zwangsvollstreckung durch Austausch der Schlösser der im Titel bezeichneten Wohnung
zu betreiben.
Zugleich beauftragen wir Sie mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen der für diesen Vollstreckungsauftrag anfallenden Kosten.
der Streitwert für die Zwangsherausgabe beträgt 5.040,00 €
0,60 Gebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3309 VV RVG 202,80 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Kosten für diesen Vollstreckungsauftrag 222,80 €
Wir bitten, uns über die getroffenen Maßnahmen und alle sachdienlichen Feststellungen durch Protokollabschriften zu informieren.
Weiterhin bitten wir um Überweisung der eingezogenen Beträge auf eines der im Briefkopf angegebenen Konten.
Liebe Grüße
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- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Mit welcher Begründung wurde der Antrag abgelehnt?
Nein, nein. Das mit den Schlössern austauschen ist nur ne günstigere Variante. Nur noch nicht so verbreitet, dass alle GV das mitmachen.
Räumung erfolgt normalerweise so, dass du dem GV nen ordentlichen Kostenvorschuss zahlst und er dann mit Möbeltransproter anrückt, um die Wohnung zu räumen. Die Sachen werden ne bestimmte Zeit gelagert. Für die Lagerung und den Abtransport etc. zahlst du ja den Vorschuss.
Räumung erfolgt normalerweise so, dass du dem GV nen ordentlichen Kostenvorschuss zahlst und er dann mit Möbeltransproter anrückt, um die Wohnung zu räumen. Die Sachen werden ne bestimmte Zeit gelagert. Für die Lagerung und den Abtransport etc. zahlst du ja den Vorschuss.
- Nutzymaus
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Aber den Vorschuss kann man doch vom Schuldner zurückholen dann irgendwie oder?
Ist es nicht irgendwo gesetzlich geregelt, dass man die Leute nicht einfach auf die Straße setzen kann ? Ist ja irgendwie unmenschlich oder ?
Ist es nicht irgendwo gesetzlich geregelt, dass man die Leute nicht einfach auf die Straße setzen kann ? Ist ja irgendwie unmenschlich oder ?
Naja, du hast nach nem Räumungsurteil ja mehr als genug Zeit, dir ne neue Bleibe zu suchen. Klar, ist das unmenschlich, aber was dich erwartet, sollte dir klar sein, wenn du ne Räumungsklage auf dem Tisch gegen dich hast.
Natürlich müsste der Schuldner die Kosten übernehmen. An und für sich ist es aber so, dass du davon ausgehen kannst, dass, wenn der Schuldner die Mieten nicht zahlt und dann aus der Wohnung muss, auch kein Geld hat für deine verauslagten Kosten.
Genau deshalb ist dieses Berliner Modell ja besser, weil es Kosten spart und wenn der Gläubiger drauf sitzen bleibt, es in einem besseren Verhältnis steht zur ursprünglichen Forderung, verstehst du?
Natürlich müsste der Schuldner die Kosten übernehmen. An und für sich ist es aber so, dass du davon ausgehen kannst, dass, wenn der Schuldner die Mieten nicht zahlt und dann aus der Wohnung muss, auch kein Geld hat für deine verauslagten Kosten.
Genau deshalb ist dieses Berliner Modell ja besser, weil es Kosten spart und wenn der Gläubiger drauf sitzen bleibt, es in einem besseren Verhältnis steht zur ursprünglichen Forderung, verstehst du?