ZV - Pfändung von Tieren

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StineP

#1

12.03.2007, 09:30

Ihr Lieben, ich brauche eure Hilfe.

Wir haben nen Fall, da haben wir bereits ZV betrieben und uns liegt das VV vor. Darin ersichtlich, dass der Schuldner einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt mit 160 Tieren und 2 asbach alten Trekkern. Da ich meine, die Tiere wären nicht pfändbar. Die Trekker schon, zumindest unterliegen sie doch der Austauschpfändung, aber bei 25 Jahre alten Trekkern kann man doch kaum was weniger "wertvolles" zum Austauschen nehmen, oder?

Ich glaube, ihr wisst, wie ich das gerade meine, kann mich heut nicht richtig ausdrücken. Und da schließt sich direkt mein Problem an. Ich soll dem Mandanten aufgrund des vorher geschilderten Sachverhalts erklären, dass und warum genau eine Pfändung hier nicht sehr erfolgreich wäre, zumal man doch für eine Austauschpfändung Kosten von beträchtlicher Höhe vorschießen muss, oder?

Hoffe, ihr könnt mir mit nem umwerfenden schlauen Text helfen. Danke im Voraus!
Gast

#2

12.03.2007, 09:53

Textvorschlag: "Zudem befinden sich zwei Trekker im Besitz des Schuldners. Diese sind jedoch (Alter) Jahre alt. Es bestünde zwar die Möglichkeit einer Austauschpfändung zu der jedoch nicht geraten werden kann, da im Falle einer Versteigerung nicht mit einem Versteigerungserlös zu rechnen ist, der die zu erwartetenden Kosten übersteigt bzw. deckt."

Jetzt musst Du das nur noch in Deinem Stil formulieren und dann kann das losgehen

Preußi
StineP

#3

12.03.2007, 09:56

Super, genau sowas habe ich gesucht. Danke sehr!!!!!!!

Die Tiere sind unpfändbar, defiinitiv meine ich!?
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Grübchen
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#4

12.03.2007, 09:56

Sprich doch mal mit dem GVZ oder schreib ihm wie er die PFändung sieht. Wenn der davon schriftlich abrät kannst du das an den Mandanten weiterleiten. Dann hat er das sogar noch vom GVZ.
LG Grübchen
StineP

#5

12.03.2007, 09:57

Ist sowas in der Praxis üblich?
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#6

12.03.2007, 09:58

Ausserdem könntest du ja die Tiere pfänden. Warum denn nicht?Wenn er sonst keine pfändbare HAbe hat hab sogar einen Antrag dafür. Also falls bedarf
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Curry
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#7

12.03.2007, 10:01

Die Tiere sind definitv pfändbar, da es Nutztiere sind, aber da müsste man sich vorher mal erkundigen, ob sich das lohnt (Unterbringungskosten, Versteigerung etc.).
Curry

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dundine
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#8

12.03.2007, 10:02

landwirtschaftlich genutzte tiere sind leider pfändbar, da sie wie zb die trecker zum verkehrswert des betriebes gehören...
StineP

#9

12.03.2007, 10:03

fändung von Tieren
Soweit der voraussichtliche Reinerlös ihrer Verwertung es rechtfertigte, galten bis im April 2003 auch Tiere als pfändbar. Eine Ausnahme hiervon bestand gemäss Art. 92 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere. Nach Wahl des Schuldners wurden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen) mit dem für vier Monate erforderlichen Futter und Stroh belassen, soweit die Tiere für ihn und seine Familie die wirtschaftliche Existenzgrundlage darstellten.

Ok, habs auch grad gefunden...... Hm, ärgerlich.

Hat jemand von euch ne Ahnung, was Unterbringung etc so kostet??? Es handelt sich um insgesamt 160 Tiere...
Gast

#10

12.03.2007, 10:08

da würde ich doch glatt mal bei Gericht einen netten Rechtspfleger anrufen und fragen, mit welchen Kosten der Mandant so rechnen kann.
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